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  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

    d) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht Das Reichsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, ein APR als sonstiges Recht i.S. des § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen.

  • Persönlichkeitsrecht – Wikipedia

    Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich.

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Wikipedia

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Es wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt und ...

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Persönlichkeitsrecht

Enzyklopädieartikel

Persönlichkeitsrecht, Grundrecht zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung, der engeren persönlichen Lebenssphäre und des Rechts des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und wie er in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt.

Zum einen fasst man darunter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Daher dürfen personenbezogene Daten nur zu genau bestimmten gesetzlichen Zwecken gesammelt werden, müssen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und wieder gelöscht werden, falls der Zweck erreicht wurde. Außerdem sind unabhängige Datenschutzbeauftragte zu bestellen und an der Datenerhebung zu beteiligen. Hierunter fällt auch das Recht des Einzelnen, die eigene Abstammung zu kennen.

Weiterhin wird der Ehrschutz erfasst. Hier kommt es oftmals zu Spannungsverhältnissen zu dem Recht der freien Meinungsäußerung eines anderen. Zumindest Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, treten regelmäßig hinter das Persönlichkeitsrecht zurück.

Weiterhin fasst man unter das Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild und Wort, das den Schutz vor heimlichem Abhören und Aufnehmen einschließt, sowie das Recht auf Gegendarstellung und das Recht, in Straf- und ähnlichen Verfahren nicht zur Selbstbezichtigung gezwungen zu werden.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nur durch die verfassungsmäßige Ordnung einschränkbar.

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