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Windows Live® Suchergebnisse PersönlichkeitsrechtEnzyklopädieartikel
Persönlichkeitsrecht, Grundrecht zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung, der engeren persönlichen Lebenssphäre und des Rechts des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und wie er in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt. Zum einen fasst man darunter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Daher dürfen personenbezogene Daten nur zu genau bestimmten gesetzlichen Zwecken gesammelt werden, müssen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und wieder gelöscht werden, falls der Zweck erreicht wurde. Außerdem sind unabhängige Datenschutzbeauftragte zu bestellen und an der Datenerhebung zu beteiligen. Hierunter fällt auch das Recht des Einzelnen, die eigene Abstammung zu kennen. Weiterhin wird der Ehrschutz erfasst. Hier kommt es oftmals zu Spannungsverhältnissen zu dem Recht der freien Meinungsäußerung eines anderen. Zumindest Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, treten regelmäßig hinter das Persönlichkeitsrecht zurück. Weiterhin fasst man unter das Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild und Wort, das den Schutz vor heimlichem Abhören und Aufnehmen einschließt, sowie das Recht auf Gegendarstellung und das Recht, in Straf- und ähnlichen Verfahren nicht zur Selbstbezichtigung gezwungen zu werden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nur durch die verfassungsmäßige Ordnung einschränkbar.
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