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  • Regalien – Wikipedia

    Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man: die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König oder Kaiser besaß. Der Katalog der Regalien geht in ...

  • Regalien : Literatur

    Regalien. Zum Schlagwort Regalien ist 1 Buch im Verlag Dr. Kovač erschienen.

  • REGALIEN

    Seite 4<<..... (i).....--Reitender Herold / Seite 5--..... >>Seite 6>> Regalien. Entstehung. Vor 200 Jahren, so glaubt man, ging Otto I. dazu über ...

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Regalien

Enzyklopädieartikel

Regalien (von lateinisch regalis, „dem König zukommend”), Bezeichnung für die vom König stammenden Rechte im Mittelalter. Die seit den Frankenherrschern den Königen vorbehaltenen Hoheitsrechte umfassten die Verfügung über hohe Ämter und Würden (u. a. Herzogs-, Markgrafen- und Grafentitel), über das Reichsgut, die Gerichtsbarkeit und über finanziell nutzbare Rechte (u. a. Zölle, Steuern, Münzprägung, Marktrecht). Der König konnte diese Regalien zur Nutzung vergeben; die Inhaber der Regalien hatten dafür auch einige mit den Rechten verbundene Pflichten zu erfüllen. Im Zuge des Erstarkens der Fürstentümer in Deutschland gingen diese Rechte weitgehend an die Fürsten über, die damit ihre Landesherrschaften ausbauen konnten. Die Regalienleihe des Königs bzw. Kaisers an die Reichskirche war während des Investiturstreites heftig umstritten. Im Wormser Konkordat von 1122 wurde die Regalienleihe zugunsten der Bischöfe und Reichsäbte neu geregelt.

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