Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse ReichstagEnzyklopädieartikel
Reichstag, Bezeichnung für Repräsentativorgane in Deutschland. Im Heiligen Römischen Reich war der Reichstag bis 1806 die Versammlung der Vertreter der Reichsstände gegenüber dem Kaiser. Die Institution des Reichstages geht auf die formlosen Hoftage fränkischer Zeit zurück, die nur beratende Funktion hatten; seit staufischer Zeit wurde der Reichstag zu einem festen Begriff und einer festen Einrichtung. Die Reichstage wurden jeweils vom Kaiser einberufen und fanden zunächst nur unter Beteiligung der Fürsten in unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten, vor allem in Bischofs- und Reichsstädten, statt; als Hauptorte kristallisierten sich Mainz, Worms, Frankfurt am Main, Nürnberg, Metz, Köln, Speyer und Augsburg heraus. Ab 1663 tagte der Reichstag als Gesandtenkongress in Regensburg (Immerwährender Reichstag). Ab 1489 gliederte sich der Reichstag in drei Beschlusskollegien: in das Kurfürstenkollegium, den Reichsfürstenrat (dem auch Grafen angehörten) und das Reichsstädtekollegium. Die Zuständigkeiten des Reichstages erstreckten sich auf die Reichsgesetzgebung, Veränderungen in der Reichsverfassung, die Errichtung von Reichsfürstentümern, Reichskriege, Vertragsabschlüsse und die Erhebung von Steuern. Bei der Reichsgesetzgebung waren die Übereinstimmung in allen drei Kollegien und die Zustimmung des Kaisers unabdingbar. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden die wichtigsten Befugnisse des Reichstages verfassungsrechtlich verankert. Mit dem Ende des alten Reiches 1806 löste sich der Reichstag auf. Im Norddeutschen Bund (1867-1871) und im Kaiserreich (1871-1918) war der Reichstag die gewählte Volksvertretung in einer konstitutionellen Monarchie. Er hatte legislatorische Befugnisse, die allerdings durch den Bundesrat blockiert werden konnten; außerdem entschied er mit über den Etat. Der Bundesrat konnte den Reichstag mit Zustimmung des Kaisers auflösen. In der Weimarer Republik (1919-1933) repräsentierte der Reichstag das souveräne Volk, hatte nun wesentlich erweiterte Gesetzgebungskompetenzen und fungierte als Kontrollinstanz gegenüber der Reichsregierung. Im Dritten Reich (1933-1945) bestand der Reichstag formell weiter, hatte aber praktisch keine Rechte mehr.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |