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Windows Live® Suchergebnisse RichterEnzyklopädieartikel
Richter, Organ der Rechtspflege, dem nach dem Grundgesetz (Art. 92) die Recht sprechende Gewalt, also die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten anvertraut ist. Es gibt Berufsrichter und ehrenamtliche Richter. Die ehrenamtlichen Richter (z. B. Schöffen) sollen zu größerer Bürgernähe der Rechtsprechung der Gerichte führen. In den Handelskammern sind die ehrenamtlichen Richter Praktiker aus Wirtschaft und Industrie, die ihre besondere Problemnähe und Sachkompetenz in die richterliche Entscheidungsfindung einbringen. Berufsrichter müssen die entsprechenden juristischen Staatsprüfungen abgelegt haben. Die Richter sind sachlich und persönlich unabhängig. So ist der Richter z. B. an keine Weisungen gebunden und darf auch nicht gegen seinen Willen versetzt werden.
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