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Windows Live® Suchergebnisse SekundogeniturEnzyklopädieartikel
Sekundogenitur (von lateinisch secundus: „der Zweite” und genitus: „geboren”), Nebenlinie eines fürstlichen oder königlichen Hauses, die durch einen nachgeborenen Sohn begründet wird. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff auch die der neuen Linie zugeteilten Vermögenswerte und Ländereien. Historisch bedeutsame Sekundogenituren waren z. B. die Besitzungen der Habsburger in der Toskana oder die 1748 im Frieden von Aachen den spanischen Bourbonen zugesprochenen Fürstentümer Parma und Modena.
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