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Stand

Enzyklopädieartikel

Stand, sozialwissenschaftlicher Begriff, der den Rang eines Individuums in einer Gesellschaft bezeichnet oder die Gesamtheit aller einer bestimmten Gesellschaftskategorie angehörenden Personen. Voraussetzung für die Zugehörigkeit ist, dass die Funktion der Person oder Gruppe für die gesellschaftliche oder staatliche Ordnung identisch ist und sich in weitgehend gleich bleibenden politischen und sozialen Rechten und Pflichten manifestiert. Stand definiert sich des Weiteren über Lebensstil, sittliche und kulturelle Verhaltensweisen und über die Abgrenzung gegenüber anderen Ständen aus eigener und fremder Sicht (siehe Mittelstand).

Als sozialhistorische Bezeichnung findet Stand Anwendung auf die Zeit des Feudalismus im frühen und hohen Mittelalter. Als Stand bezeichnet man dabei die Angehörigen einer sozial bedeutsamen Gruppe, die sich durch besondere Privilegien, spezifische Rechte und Pflichten, politische Einflussmöglichkeiten, soziale Stellung und meist auch durch die Herkunft auszeichnet. Dies gilt besonders für die in Zünften organisierten Handwerker in den freien Städten des Mittelalters. Weitere Stände bildeten Kaufleute und Soldaten mit eigenem Besitz (siehe dritter Stand) sowie der Adelsstand und der Klerus.

Die soziale und politische Bedeutung der mittelalterlichen Stände ist durch die Industrialisierung und durch das damit entstandene Bürgertum fast völlig aufgehoben worden: Die mittelalterliche Standesorganisation und das Feudalsystem behinderten den Wandel zur modernen Industriegesellschaft, in dessen Verlauf die Herrschaft des Industriekapitals die Herrschaft der Adelsstände ablöste und viele freie Handwerker zu abhängigen Lohnarbeitern wurden.

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