![]() |
Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse StändeEnzyklopädieartikel
Stände, soziale Schichten in einem hierarchisch gegliederten Gesellschaftssystem (Ständegesellschaft), deren Angehörige jeweils den gleichen sozialen Rang und bestimmte, daraus abgeleitete Rechte, Privilegien und Pflichten hatten. Die Zugehörigkeit zu einem Stand ergibt sich aus Herkunft (Ebenbürtigkeit), Beruf (Berufsstand, z. B. Zünfte, Bauern) oder gesellschaftliche Rolle (Geistlichkeit) und wird von ihren Mitgliedern durch ihre moralischen Werte, ihre Lebensführung und ihren gesellschaftlichen Umgang (Standesbewusstsein) bekräftigt. Die Ständeordnung des Mittelalters nahm die grundsätzliche Trennung zwischen Freien und Unfreien, zwischen Herrschenden und Dienenden als gottgegeben an. Auf dieser Basis bildeten sich – in der Regel dreigliedrige – Ständesysteme heraus, die aus Klerus (1. Stand), Adel (2. Stand), Stadtbürgertum (3. Stand) und in einzelnen Fällen freien Bauern aufgebaut war. Die staatstragenden Stände (auch Landstände bzw. im Heiligen Römischen Reich Reichsstände, in Frankreich Generalstände, in den Niederlanden Generalstaaten genannt) traten in repräsentativ beschickten Landtagen bzw. Reichstagen (in England: Ständeparlament) zusammen, wo sie mitbestimmende, die Macht des Landesherrn bzw. Königs oder Kaisers mehr oder weniger einschränkende Kompetenzen besaßen. Die Bewilligung von Steuern, auf die der Landesherr angewiesen war, wenn er die Kosten für die Kriegsführung nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten konnte, bildete sich früh als wichtigstes Recht und Druckmittel der Ständeversammlungen gegenüber dem Herrscher heraus. Während des Absolutismus überwand die fürstliche Zentralgewalt Ständeschranken (in England und Holland behaupteten sich in Bürgerkriegen die noch ständischen Parlamente, in der Französischen Revolution machte sich der bürgerliche 3. Stand zum alleinherrschenden Faktor). Die sich mit der industriellen Revolution seit dem 18. Jahrhundert herausbildende Arbeiterklasse stellte einen neuen, unterprivilegierten „4. Stand” dar, der den Rahmen der Ständegesellschaft sprengte.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |