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Windows Live® Suchergebnisse StrafrechtEnzyklopädieartikel
Strafrecht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch welche die Strafbefugnis des Staates geregelt ist. Der Begriff Strafrecht wurde Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt und ersetzte die bis dahin geltende Bezeichnung „Peinliches Recht”. Das Strafrecht ist vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, das durch einige Nebengesetze ergänzt wird (Betäubungsmittelgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Sprengstoffgesetz u. a.). Man unterscheidet zwischen materiellem (Strafrecht im eigentlichen Sinne) und formellem Strafrecht (Strafprozessrecht). Das in seinen wesentlichen Grundzügen bis heute gültige deutsche Strafgesetzbuch von 1871 wurde im Verlauf der Jahre immer wieder verändert, um gesellschaftlichen oder auch technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die in der Zeit des Nationalsozialismus vorgenommenen Änderungen wurden durch den Alliierten Kontrollrat 1945 wieder rückgängig gemacht. Eine 1954 eingeleitete große Strafrechtsreform mündete schließlich 1974 in einem Ergänzungsgesetzbuch (EGStGB). So wurde vor allem die Verjährungsmöglichkeit für Mord und Völkermord beseitigt und die Strafbarkeit von Homosexualität und Ehebruch aufgehoben. In den darauf folgenden Jahren wurden neue Reglungen auf dem Feld der Sexualdelikte und zum Schwangerschaftsabbruch eingeführt, sowie vor allem die Strafbestimmungen zu den Bereichen Umwelt- und Wirtschaftskriminalität erweitert. Da das Schuldprinzip allein dem Schutz der Gemeinschaft nicht gerecht wird, enthält das Strafgesetzbuch Maßregeln, die sich nicht an der Schuld, sondern an der Gefährlichkeit des Täters orientieren. Man spricht von der Zweispurigkeit des deutschen Rechtssystems: Strafen richten sich nach der in der Vergangenheit begangenen Tat, Maßregeln dagegen an der zukünftig zu erwartenden Gefährlichkeit des Täters (ein geisteskranker Totschläger ist zwar nicht schuldig, gleichwohl muss die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden). Über den kriminalpolitischen Sinn von Strafen besteht dennoch durchaus Uneinigkeit. So ist sowohl in der Gesellschaft wie in der Forschung umstritten, ob harte Strafen (eventuell sogar unter Einbeziehung der Todesstrafe, wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten) eine vorbeugende, also verbrechenseindämmende Wirkung haben (Prävention) oder bloß dem Vergeltungsbedürfnis („Rache”) von Staatsgewalt, Bevölkerung und direkt Betroffenen entgegenkommen. Moderne Strafrechtstheorien legen den Schwerpunkt eher auf die erfolgreiche Resozialisierung oder gegebenenfalls Therapierung von Straftätern. Lang dauernde oder unter harten Bedingungen durchzustehende Freiheitsstrafen stehen diesem Interesse tendenziell entgegen. Das Strafrecht in Österreich und in der Schweiz entspricht in der Grundkonzeption sowie in vielen Einzelheiten dem deutschen.
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