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Windows Live® Suchergebnisse VerfassungsbeschwerdeEnzyklopädieartikel
Verfassungsbeschwerde, ein dem Staatsbürger eingeräumter Rechtsbehelf, mit dem er Eingriffe der öffentlichen Gewalt in seine Grundrechte abwehren kann. Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a des Grundgesetzes kann jedermann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Verfassungsbeschwerden können auch von Ausländern und juristischen Personen erhoben werden. Es können alle staatlichen Maßnahmen angegriffen werden, also auch Gesetze, Verwaltungsakte und Urteile von Gerichten. Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen können aber nur angegriffen werden, wenn der Betroffene unmittelbar durch die Rechtsvorschrift und nicht erst durch einen Vollzugsakt betroffen ist. Falls z. B. durch Verordnung eine Enteignung bestimmter Personen bestimmt würde, wären diese unmittelbar in ihren Rechten verletzt und damit berechtigt, sofort Verfassungsbeschwerde zu erheben. Anders ist es, wenn z. B. aufgrund einer Änderung der Bauordnung ein Bauherr die Möglichkeit erhält, unter Verletzung der Eigentumsrechte des Nachbarn zu bauen. Dann müsste der Nachbar erst die aufgrund des Gesetzes ergehende Baugenehmigung abwarten, um dann gegen diesen Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage (siehe Anfechtung) vorzugehen. Wenn ein Handeln der Verwaltung oder ein gerichtliches Urteil angegriffen werden soll, so ist vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zunächst der Rechtsweg (siehe Instanz) vor den Gerichten auszuschöpfen, es müssen also alle vorgesehenen und möglichen Rechtsmittel genutzt werden. Weitere Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde regelt das Verfassungsgerichtsgesetz in §§ 90 ff. So muss die Verfassungsbeschwerde schriftlich innerhalb eines Monats (bei Gesetzen eines Jahres) eingereicht werden und das verletzte Grundrecht und den verletzenden staatlichen Hoheitsakt bezeichnen. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde für begründet hält, dann hebt es die grundrechtsverletzende staatliche Maßnahme auf bzw. erklärt ein grundrechtsverletzendes Gesetz für nichtig. Nach den einzelnen Landesverfassungen sind ebenfalls Verfassungsbeschwerden wegen der Verletzung von Landesgrundrechten möglich. In der Schweiz und in Österreich gelten ähnliche Bestimmungen.
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