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Windows Live® Suchergebnisse VerordnungEnzyklopädieartikel
Verordnung (auch Rechtsverordnung), eine Rechtsnorm, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen wird, sondern von Organen der vollziehenden Gewalt (Bundes- oder Landesregierung, Bundesminister, Verwaltungsbehörden) gesetzt wird. Im Gegensatz zum Verwaltungsakt, der auf die Regelung eines Einzelfalles gerichtet ist, gilt sie für eine unbestimmte Vielzahl von Personen und ist allgemein verbindlich. Da nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung grundsätzlich nur die Legislative (Parlament) befugt ist, in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren allgemein verbindliche Rechtsvorschriften zu erlassen, muss die vollziehende Gewalt durch ein übergeordnetes förmliches Gesetz zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt sein. Eine Rechtsverordnung darf grundsätzlich nur zur inhaltlich vorgegebenen Durchführung bzw. Ergänzung bereits bestehender formeller Gesetze erlassen werden, nicht jedoch zur selbständigen Regelung einer Materie. Sie ist nur gültig, wenn sie nicht gegen höherrangiges Gesetz verstößt (Gesetzesvorrang) und ihre Rechtsgrundlage, d. h. die vorangegangene Ermächtigungsnorm, angegeben ist.
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