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Washingtoner Artenschutzübereinkommen

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Washingtoner Artenschutzübereinkommen (offiziell Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen; englisch Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES), am 3. März 1973 von 143 Staaten geschlossenes internationales Übereinkommen zum Schutz bedrohter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verbietet oder beschränkt den Handel mit Tier- und Pflanzenarten, die durch Jagd und Export in ihrer Existenz stark gefährdet sind. Davon betroffen sind rund 8 000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten, die in drei Listen erfasst werden: Die erste Liste enthält alle Arten, die direkt durch den Handel bedroht sind. Die zweite Liste führt die Arten auf, die in Gefahr geraten, falls der Handel nicht eingeschränkt wird. Die dritte Liste enthält jene Arten, die nur in bestimmten Ländern geschützt sind, für deren Schutz aber eine internationale Zusammenarbeit erwünscht ist. Es wird ausdrücklich zwischen legalem und illegalem Handel unterschieden und betont, dass manche Arten ohne Gefahr für die Natur entnommen werden können, sofern dies in einem vertretbaren Umfang geschieht.

In Deutschland ist das Abkommen seit dem 20. Juni 1976 in Kraft. Für die Umsetzung sorgt das Bundesamt für Naturschutz. Ein wichtiger Schritt für den Artenschutz war die Unterzeichnung des Abkommens durch China 1979, dem bis dahin größten Abnehmer von Hörnern der vom Aussterben bedrohten Nashörner.

Die am 1. Juni 1997 in Kraft getretene EU-Artenschutzverordnung setzt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen für die Länder der Europäischen Union um und regelt die Ein- und Ausfuhr betroffener Tier- und Pflanzenarten (z. B. Elefanten, Affen, Wale, Schildkröten, Orchideen, Kakteen, Alpenveilchen) sowie den Handel mit ihnen. Dem Washingtoner Übereinkommen traten mehr als 160 Staaten bei.

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