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Weimarer Koalition, Regierungsbündnis der Weimarer Republik aus SPD, Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), das 1919/20 und 1921/22 die Regierung stellte und zeitgenössisch auch als „Arbeitsgemeinschaft zwischen Bürgertum und Arbeiterschaft” bezeichnet wurde. Bereits 1917 hatten die drei Parteien in einem „interfraktionellen Ausschuss” zusammengearbeitet. Bei den Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten die drei Parteien zusammen 76 Prozent der Stimmen auf sich vereinen und dank dieser Mehrheit den Aufbau der Weimarer Republik maßgeblich mitgestalten. Am 11. Februar 1919 wurde Friedrich Ebert (SPD) zum ersten Reichspräsidenten gewählt, und am 31. Juli 1919 verabschiedete die Nationalversammlung die Weimarer Verfassung. Bis zum Zusammentreten des ersten Reichstages im Juni 1920 regierte die Weimarer Koalition mit absoluter Mehrheit; Reichskanzler waren in dieser Periode Philipp Scheidemann (SPD, Februar bis Juni 1919), Gustav Bauer (SPD, Juni 1919 bis März 1920) und Hermann Müller (SPD, März bis Juni 1920). 1921/22 stellte die Weimarer Koalition erneut die Regierung, diesmal in Form von zwei Minderheitskabinetten (Mai 1921 bis Oktober 1921 sowie Oktober 1921 bis November 1922) unter Joseph Wirth (Zentrum). Um die Deutsche Volkspartei (DVP) zur so genannten großen Koalition erweitert, waren die drei Parteien der Weimarer Koalition nochmals von August bis November 1923 unter Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) und vom Juni 1928 bis zum März 1930 unter Hermann Müller an der Regierung beteiligt. Auf Länderebene stellte das SPD/Zentrum/DDP-Parteienbündnis u. a. in Preußen mit kurzen Unterbrechungen von 1919 bis 1932 unter Paul Hirsch (SPD, 1919/20) und Otto Braun (SPD, 1920-1932) die Regierung.
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