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  • Willenserklärung – Wikipedia

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  • Willenserklärung

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Willenserklärung

Enzyklopädieartikel

Willenserklärung, der wichtigste Teil und die Grundlage eines jeden Rechtsgeschäfts (beispielsweise eines Vertrags).

Die Willenserklärung ist eine private Äußerung des Willens, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist: So sind das Angebot einer Verkaufsware oder die Annahme eines Angebots Willenserklärungen. Für die Erklärung steht prinzipiell jedes Mittel zur Verfügung: Man kann dem Verkäufer sagen, dass man eine bestimmte Ware kaufen will; aber auch das stumme Zeigen auf die Ware gilt als Willenserklärung. Entscheidend ist ein schlüssiges Verhalten, das Gewollte muss zum Ausdruck kommen. So ist das Hinlegen des Eintrittsgeldes im Museum ein für den Kassierer verständliches, schlüssiges Handeln, durch das erklärt wird, eine Eintrittskarte kaufen zu wollen. Die Wirksamkeit einer Willenserklärung ist von verschiedenen Umständen abhängig. Der Erklärende muss die Geschäftsfähigkeit besitzen (die Willenserklärung eines Minderjährigen ist folglich unwirksam). Wird eine Willenserklärung abgegeben, ohne das Erklärte wirklich zu wollen (beim Scheingeschäft oder Scherzgeschäft), ist die Erklärung nichtig. Gleiches gilt bei Sittenwidrigkeit des Geschäfts.

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