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  • Besatzungszone – Wikipedia

    Als Besatzungszone bezeichnet man das von ausländischen Truppen besetzte Gebiet eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht die Hoheitsgewalt ausübt.

  • Sowjetische Besatzungszone – Wikipedia

    Dieser Artikel behandelt die Sowjetische Besatzungszone; zu anderen Bedeutungen der Abkürzung siehe SBZ (Begriffsklärung).

  • Sowjetische Besatzungszone

    Die sowjetische Besatzungszone umfaßt den mittleren und östlichen Teil Deutschlands und ist mit 121.000 qkm die größte Zone.

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Besatzungszone

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Die Besatzungs­zonen in Deutschland und ÖsterreichDie Besatzungs­zonen in Deutschland und Österreich

Besatzungszone, das Gebiet eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht teilweise oder ganz die Gebietshoheit ausübt, d. h. das Recht zur Ausübung der Staatsgewalt sowie Justiz-, Wehr-, Finanz- und andere Hoheitsrechte innehat.

Auf dem Territorium des Deutschen Reiches wurden nach den beiden Weltkriegen Besatzungszonen gebildet: Nach dem 1. Weltkrieg wurden im Rheinland die linksrheinischen Gebiete von alliierten Truppen besetzt und der Interalliierten Rheinlandkommission unterstellt; Besatzungsmächte und folglich auch Mitglieder der Rheinlandkommission waren Frankreich, Belgien, Großbritannien und die USA. Von 1923 bis 1925 besetzten die Alliierten vorübergehend auch das Ruhrgebiet (siehe Ruhrkampf). Die besetzten Gebiete wurden in zwei Stufen 1926 und 1930 geräumt.

Nach dem 2. Weltkrieg teilten die vier Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich Deutschland in vier Besatzungszonen ein, rückten im Juli 1945 in die im Zonenabkommen festgesetzten Besatzungszonen ein und übernahmen dort die Regierungsgewalt. Die amerikanische Zone umfasste Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und Bremen, die sowjetische Zone Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, die britische Zone Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, die französische Zone Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden. Die Oberbefehlshaber der vier Zonen bildeten den Alliierten Kontrollrat mit Sitz in Berlin. Berlin gehörte zu keiner der vier Besatzungszonen, sondern wurde von Truppen aller vier Mächte besetzt, in vier Sektoren aufgeteilt und der Alliierten Hohen Kommission Berlin unterstellt.

Auf der Potsdamer Konferenz im Juli/August 1945 hatten sich Großbritannien, die USA und die UdSSR darauf geeinigt, Deutschland als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Mit dem Beginn des Kalten Krieges rückte allerdings die Vereinigung der vier Besatzungszonen zu einem deutschen Staat in immer weitere Ferne. 1947 schlossen sich die britische und die amerikanische Zone zur Bizone zusammen, 1948 vereinigten sie sich mit der französischen Zone zur Trizone. Im März 1948 verließ der sowjetische Vertreter den Alliierten Kontrollrat, der sich damit auflöste. Im Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen, im Oktober folgte die Verkündung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem „Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes” aus den 1955 in Kraft getretenen Pariser Verträgen gingen die Hoheitsrechte der drei westlichen Besatzungsmächte zum größten Teil auf die Bundesrepublik Deutschland über; die volle Souveränität erhielt die Bundesrepublik erst durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Der DDR dagegen gestand die Besatzungsmacht Sowjetunion im „Vertrag über die Beziehung zwischen der DDR und der UdSSR” schon 1955 (auf dem Papier) die volle Souveränität zu.

Österreich wurde nach dem 2. Weltkrieg wie Deutschland in vier Besatzungszonen eingeteilt, die Hauptstadt Wien ebenso wie Berlin der gemeinsamen Verwaltung der vier Siegermächte unterstellt. Zur sowjetischen Zone gehörten das Burgenland sowie Niederösterreich und Oberösterreich nördlich der Donau, zur amerikanischen Zone Oberösterreich südlich der Donau und Salzburg, zur britischen Zone Steiermark, Kärnten und Osttirol, und zur französischen Zone gehörten Vorarlberg und Nordtirol. Auch in Österreich bildeten die Oberbefehlshaber der vier Besatzungszonen einen Alliierten Kontrollrat, dem die österreichischen Gesetzgebungsorgane verantwortlich waren. Mit dem Österreichischen Staatsvertrag von 1955 endete für Österreich die Besatzungszeit, das Land wurde wieder in vollem Umfang souverän.

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