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Deutsche Bundesbank

Enzyklopädieartikel

Deutsche Bundesbank, Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Deutsche Bundesbank entstand 1957 durch die Verschmelzung der bis dahin rechtlich selbständigen Landeszentralbanken mit der Bank deutscher Länder. Sie ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (abgekürzt: ESZB, siehe Europäische Zentralbank) und damit verantwortlich für die Umsetzung der Geldpolitik des ESZB in Deutschland. Vorrangigstes Ziel dieser Politik ist, die Preisstabilität innerhalb des Raumes der Europäischen Währungsunion zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde die Bundesbank vom Gesetzgeber mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit ausgestattet.

Die Bundesbank erfüllt vier Funktionen einer Zentralbank:

  • Sie ist Notenbank,
  • Bank der Banken in Deutschland,
  • Hausbank des Staates und
  • Verwalterin der Währungsreserven.
Im Rahmen des ESZBs ist die Bundesbank berechtigt, Banknoten auszugeben. Damit soll die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Zahlungsmitteln gewährleistet werden. Es sei allerdings betont, dass das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euro-Währungsraumes zu genehmigen, allein bei der Europäischen Zentralbank liegt. Die Deutsche Bundesbank übernimmt als Notenbank außerdem Aufgaben wie z. B. die Aussortierung nicht mehr umlaufsfähiger Banknoten, den Ersatz beschädigter Noten sowie die Falschgeldkontrolle.

Als „Bank der Banken” stellt die Bundesbank Guthaben für Kreditinstitute bereit und Bankdienstleistungen zur Verfügung. Um ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten zu können, sind Kreditinstitute auf diese Guthaben angewiesen; sie stellen sozusagen Mindestreserven dar. Die Beschaffung von Guthaben ist jedoch nur über Geschäfte mit der Bundesbank möglich.

Die Bundesbank ist Hausbank des Staates, und zwar sowohl für den Bund als auch eingeschränkt für die Länder. Neben Kontoführung und Verwaltung des Zahlungsverkehrs für die öffentlichen Haushalte unterstützt die Bundesbank Bund und Länder auch bei der Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt. Die Bank selbst darf staatlichen Einrichtungen keine Kredite gewähren. In ihrer Funktion als Hausbank bringt die Bundesbank darüber hinaus Münzen in Umlauf, die der Bund nach erfolgter Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeben darf – die EZB bestimmt auch den Umfang.

Die Bundesbank hält die offiziellen Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland und legt diese Gewinn bringend an. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Devisen und Sorten (überwiegend US-Dollar) sowie Gold.

Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank hat sich durch die Eingliederung in das ESZB nicht verändert. Oberstes Organ ist der Zentralbankrat, der die Geschäftspolitik der Bundesbank bestimmt. Das Direktorium ist das zentrale exekutive Organ; es leitet und verwaltet die Bundesbank und führt die Beschlüsse des Zentralbankrates aus. Die Vorstände der neun Landeszentralbanken (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München, Stuttgart) schließlich führen die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten. Siehe auch Bundesbank-Gewinn

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