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Windows Live® Suchergebnisse DeutschlandvertragEnzyklopädieartikel
Deutschlandvertrag, auch Bonner Vertrag, unter dem Bundeskanzler und Außenminister Konrad Adenauer zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich am 26. Mai 1952 in Bonn geschlossener Vertrag. Der Deutschlandvertrag hob das Besatzungsstatut von 1949 auf und regelte die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den „Drei Mächten” neu. Vorrangige Ziele des Vertrages waren die Integration einer gleichberechtigten Bundesrepublik Deutschland in die europäische Staatengemeinschaft sowie der Schutz der vom Grundgesetz vorgegebenen freiheitlich-demokratischen und föderativen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Im Generalvertrag, dem Hauptteil des Vertrages, wurde der Bundesrepublik Deutschland die volle staatliche Souveränität zugestanden, wobei sich die drei Mächte allerdings bestimmte Rechte vorbehielten, die so genannten Besatzungsvorbehalte (u. a. das Recht zur Stationierung von Streitkräften auf bundesdeutschem Boden und Rechte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes sowie einen Friedensvertrag mit Deutschland und eine deutsche Wiedervereinigung). Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich, im Rahmen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einen Beitrag zur „Verteidigung der freien Welt” zu leisten. Alle vier Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, im Rahmen einer gemeinsamen Politik auf die Wiedervereinigung Deutschlands mit friedlichen Mitteln und den Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland hinzuarbeiten. Ergänzt wurde der Deutschlandvertrag durch den Truppenvertrag, der die Rechte und Pflichten der westlichen Besatzungstruppen regelte; den Finanzvertrag, der die Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Stationierungskosten der ausländischen Streitkräfte festlegte; sowie den Überleitungsvertrag, der Regelungen zur Aufhebung des Besatzungsstatuts enthielt. In Kraft treten sollte der Deutschlandvertrag zusammen mit dem EVG-Vertrag, der jedoch 1954 an dem Veto Frankreichs scheiterte. Er wurde dann mit geringen Modifikationen als Protokoll C in die Pariser Verträge aufgenommen, die am 5. Mai 1955 mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO in Kraft traten. Mit der deutsch-deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 wurde der Deutschlandvertrag gegenstandslos.
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