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Windows Live® Suchergebnisse LandfriedeEnzyklopädieartikel
Landfriede, im Mittelalter vom König bzw. Kaiser erlassenes Friedensgebot, das den Missbrauch der Fehde und des Faustrechts eindämmen sollte und im weiteren Sinne gegen jegliche Straftaten gerichtet war; Übertretungen wurden durch „peinliche Strafen” (bis zur Todesstrafe) geahndet. Bestimmte Personengruppen (Frauen, Geistliche, Kaufleute, Bauern) oder Sachen (Kirchen, Friedhöfe) wurden unter den besonderen Schutz des Landfriedens gestellt. Der erste Reichslandfriede wurde 1103 von Heinrich IV. erlassen; für spätere Zeiten beispielgebend wurde der Mainzer Reichslandfrieden Friedrichs II. von 1235. Fortgesetzte Verletzungen des Landfriedens, vor allem Übergriffe auf Reisende und Kaufleute, führten dazu, dass insbesondere die Städte zur Selbsthilfe griffen und sich zu Landfriedensbünden zusammenschlossen (z. B. Hanse, Rheinischer Bund); der „Ewige Landfriede”, von Kaiser Maximilian I. 1495 auf dem Reichstag zu Worms verkündet, suchte das Fehdewesen endgültig zu beseitigen, verbot jegliche Art von Selbstjustiz und war bis zum Ende des alten Reiches 1806 in Kraft.
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