Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Landfriede

Windows Live® Suchergebnisse

  • Landfriede Friedrichs I.

    Der Landfriede König Friedrichs I. Barbarossa vom Juli/August 1152 von Oliver H. Herde "Unter Landfrieden versteht man sowohl den Zustand des Friedens im Sinne eines friedlichen ...

  • Ewiger Landfriede – Wikipedia

    Mit dem Ewigen Landfrieden von 1495 wurde unter Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts ...

  • Mainzer Landfriede – Wikipedia

    Der Mainzer Landfriede wurde anlässlich des Reichstags in Mainz im Jahre 1235 von Kaiser Friedrich II. erlassen. Man kann ihn als das erste Grundgesetz des Heiligen Römischen ...

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Landfriede

Enzyklopädieartikel

Landfriede, im Mittelalter vom König bzw. Kaiser erlassenes Friedensgebot, das den Missbrauch der Fehde und des Faustrechts eindämmen sollte und im weiteren Sinne gegen jegliche Straftaten gerichtet war; Übertretungen wurden durch „peinliche Strafen” (bis zur Todesstrafe) geahndet.

Bestimmte Personengruppen (Frauen, Geistliche, Kaufleute, Bauern) oder Sachen (Kirchen, Friedhöfe) wurden unter den besonderen Schutz des Landfriedens gestellt. Der erste Reichslandfriede wurde 1103 von Heinrich IV. erlassen; für spätere Zeiten beispielgebend wurde der Mainzer Reichslandfrieden Friedrichs II. von 1235. Fortgesetzte Verletzungen des Landfriedens, vor allem Übergriffe auf Reisende und Kaufleute, führten dazu, dass insbesondere die Städte zur Selbsthilfe griffen und sich zu Landfriedensbünden zusammenschlossen (z. B. Hanse, Rheinischer Bund); der „Ewige Landfriede”, von Kaiser Maximilian I. 1495 auf dem Reichstag zu Worms verkündet, suchte das Fehdewesen endgültig zu beseitigen, verbot jegliche Art von Selbstjustiz und war bis zum Ende des alten Reiches 1806 in Kraft.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft