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Privatisierung

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Privatisierung, Überführung von Staatseigentum in Privateigentum. Das Gegenteil, die Überführung von Privateigentum in Staats- oder Gesellschaftseigentum, ist die Verstaatlichung. Wird öffentliches Eigentum privatisiert, das zu einem früheren Zeitpunkt durch Verstaatlichung entstanden ist, spricht man von Reprivatisierung.

Erhält ein öffentlich-rechtliches Unternehmen eine private Rechtsform, ohne dass die Eigentumsverhältnisse sich ändern, ist dies eine formale Privatisierung. Dies ist etwa der Fall bei der Umwandlung eines Staatsunternehmens in eine Aktiengesellschaft, deren Anteile allein der Staat hält, oder bei der Umwandlung eines kommunalen Betriebs in eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Gemeinde bleibt. In einem weiten Sinn gilt jede Verlagerung staatlicher Aktivität in den privatwirtschaftlichen Bereich als Privatisierung. Neben dem Eigentum an Kapital können auch öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden, wenn eine bis dahin vom öffentlichen Sektor erbrachte Leistung von privaten Dienstleistern übernommen wird.

2

Gründe für eine Privatisierung

Ein wichtiges Privatisierungsmotiv liegt in der mangelnden wirtschaftlichen Effizienz vieler öffentlicher Unternehmen. Die öffentlichen Haushalte werden durch eine Privatisierung entlastet, weil die Zuzahlungen für das defizitäre Unternehmen entfallen; Privatisierungserlöse können darüber hinaus für den Schuldenabbau verwendet werden. Auch das Ziel, den Einfluss des Staates auf die Wirtschaft zu verringern, ist ein Privatisierungsmotiv: entweder aufgrund einer liberalen Wirtschaftspolitik oder aufgrund internationaler Abkommen, die den Abbau von (einst staatlichen) Monopolen vorsehen. Schließlich kann eine Privatisierung auch sozialen Zielen dienen, indem etwa durch Belegschafts- oder Volksaktien eine Streuung des Produktivkapitals auf breitere Kreise der Bevölkerung angestrebt wird.

3

Geschichte

In Deutschland wollte der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts mit der Ausgabe von „Volksaktien” weite Teile der Bevölkerung am Produktivkapital beteiligen, vor allem durch die Privatisierung der Unternehmen Preussag (1959), Volkswagen (1960) und VEBA (1965). Die in den siebziger Jahren wieder aufgenommenen Privatisierungen wurden in den achtziger Jahren verstärkt fortgesetzt. Nicht nur der Bund trennte sich in hohem Maß von Unternehmensanteilen, auch Länder und Kommunen privatisierten zahlreiche Betriebe. In den neunziger Jahren stand das vereinigte Deutschland vor einer Privatisierungsaufgabe ungleich größeren Ausmaßes: Mit der Umstellung von der Planwirtschaft auf die Marktwirtschaft sollte das ehemalige volkseigene Vermögen der DDR privatisiert werden. Die zu diesem Zweck 1990 gegründete Treuhandanstalt wurde mit der Sanierung und der Privatisierung von über 15 000 Unternehmen beauftragt; bis zu ihrer Auflösung 1995 schloss sie rund 85 000 Privatisierungsverträge. Darüber hinaus erfolgten bedeutende (Teil-)Privatisierungen durch die Börsengänge der Deutschen Telekom AG (1996) und der Deutsche Post AG (2000). Auch die Deutsche Bahn AG strebte einen Börsengang an.

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