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  • Reichskulturkammer – Wikipedia

    Die Reichskulturkammer (RKK) war eine am 22. September 1933 vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels durch Gesetz gegründete Institution und ein ...

  • Die Reichskulturkammer

    1933-39. Die Reichskulturkammer Als Joseph Goebbels im März 1933 das neu geschaffene Ministerium für Propaganda und Volksaufklärung übernahm, ließ er keinen Zweifel aufkommen ...

  • Shoa.de - Reichskulturkammer-Gesetz vom 22. September 1933 (Auszüge)

    Informationen zu Shoah, Holocaust, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg., Reichskulturkammer-Gesetz vom 22. September 1933 (Auszüge)

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Reichskulturkammer

Enzyklopädieartikel

Reichskulturkammer (Abkürzung RKK), nationalsozialistische berufsständische Vereinigung aller im Kulturbereich Tätigen.

Am 22. September 1933 beschloss das Reichskabinett ein von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels vorgelegtes Reichskulturkammer-Gesetz, das in der Folge eine lückenlose Erfassung des deutschen Kulturlebens ermöglichte. Diese Zwangsorganisation aller deutschen Kulturschaffenden setzte sich aus sieben Einzelkammern zusammen (Reichsfilmkammer, Reichsmusikkammer, Reichskammer der bildenden Künste, Reichstheaterkammer, Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer) und gehörte in ihrer Gesamtheit der Deutschen Arbeitsfront (DAF) an. Die zu Einzelkammern erhobenen Berufsorganisationen hatten die Erledigung ihrer öffentlichen Aufgaben zwar im Wege der Selbstverwaltung, doch unter staatlicher Überwachung und Mitwirkung durchzuführen; ihre Abteilungen waren streng hierarchisch in Fachverbände oder Fachschaften untergliedert. Die Mitgliedschaft („Kulturkammerpflichtigkeit”) war die Voraussetzung jeglicher künstlerischen Berufsausübung während der nationalsozialistischen Herrschaft bis 1945. Über die „Befreiung” von der Mitgliedschaftspflicht, die im Falle nur geringfügiger Betätigung erfolgen konnte, sowie über die Aufnahme bzw. Ablehnung eines Antragstellers und den „Ausschluss” eines Mitglieds entschieden die Präsidenten der Einzelkammern nach dem Kriterium der „Zuverlässigkeit und Eignung”; zur Disziplinierung der Mitglieder konnte der Präsident „Ordnungsstrafen” verhängen und Polizeibehörden einschalten. Letzte Entscheidungsinstanz war der Präsident der Reichskulturkammer, Reichspropagandaminister Goebbels.

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