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Windows Live® Suchergebnisse SprechakttheorieEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Sprechakttheorie, zwischen Semantik und Pragmatik angesiedelt, befasst sie sich mit Sprache als kommunikativem Handeln. Untersucht werden dabei die Bedingungen und Regeln, die das Gelingen von Sprechakten ermöglichen. Der Sprechakt wird definiert als die kleinste grundlegende Einheit der sprachlichen Kommunikation. John Rogers Searle, mit John Langshaw Austin der Begründer der Sprechakttheorie, unterscheidet vier Teilaspekte des Sprechaktes: den Äußerungsakt oder lokutiven Akt als den akustisch und visuell (Lippen-, Zungen- und Kieferbewegungen) wahrnehmbaren Akt, den propositionalen Akt (das Verweisen auf Personen, Dinge und Sachverhalte), den illokutiven (illokutionären) Akt (das Erteilen von Befehlen, das Treffen von Feststellungen) und den perlokutiven (perlokutionären) Akt (die intendierte Wirkung des Sprechens, das Informieren, aber auch Irritieren oder Langweilen durch eine sprachliche Äußerung). Für die Sprechakttheorie wesentlich sind die Proposition (Angabe eines Sachverhalts, Satzinhalt) und die Illokution, die Intention bzw. Funktion einer Äußerung (Searle: „Das, was man tut, wenn man spricht”). Der propositionale Akt formuliert Inhalte durch Referenz (Bezugnahme auf Objekte der außersprachlichen Welt) und Prädikation (Zusprechen von Eigenschaften). Der illokutive Akt gibt dagegen an, wie die Proposition zu verstehen ist; explizit durch ein performatives Verb (wie raten, warnen, versprechen), implizit durch Intonation, Stimmstärke oder durch Gebärden. Der perlokutive Akt bezeichnet Wirkungen, die ein Sprecher in kritisierender oder beleidigender Absicht verursacht. Searle hat eine Klassifikation der Sprechakte in fünf Gruppen vorgenommen. Er unterscheidet dabei nach kommunikativer Absicht, psychischer Einstellung und nach der Frage der Entsprechung von Äußerung und Tatsache. Bei den fünf Gruppen handelt es sich um Repräsentativa (Behauptungen, Feststellungen, Schlussfolgerungen), Direktiva (Befehle, Anordnungen, Ratschläge, Bitten usw.), Kommissiva (Versprechen, Gelöbnisse, Absichtserklärungen), Expressiva (Danksagungen, Entschuldigungen, Klagen) und um Deklarationen (Ernennungen, Gerichtsurteile, Taufe). Der Zweck (illocutionary point) der Repräsentiva ist es, etwas als Tatsache darzustellen; die Direktiva stellen den Versuch des Sprechers dar, den Hörer dazu zu bringen, etwas zu tun; die Kommissiva verpflichten den Sprecher zu zukünftiger Handlung; die Expressiva zeigen die positive oder negative Reaktion des Sprechers auf ein Ereignis; bei den Deklarationen verändert der Sprecher mit seiner Äußerung die Realität.
Neben Sprechakten, die durch ihre sprachliche Form oder ihre Proposition in der Gesprächssituation eindeutig sind, gibt es andere, im Alltag sehr häufige, indirekte Sprechakte. Der Sprecher sagt damit nicht direkt, was er meint. Beispiel: A: „Kommst du mit ins Konzert?” B: „Ich muss arbeiten.” Auf der Basis der pragmatischen Gesprächsanalyse ist anzunehmen, dass B das Kooperationsprinzip befolgt und zur Frage von A etwas Relevantes sagen will. A kann die Bemerkung über Implikaturen als Ablehnung seines Vorschlags interpretieren.
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