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Windows Live® Suchergebnisse TreuhandEnzyklopädieartikel
Treuhand, allgemein die Verwaltung fremder Vermögenswerte durch eine Person (Treuhänder) im eigenen Namen, aber im Interesse desjenigen, dem die Rechte eigentlich zustehen (Treugeber). In Deutschland wurde im April 1990 von der DDR die „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums” gegründet, die später durch den Einigungsvertrag in eine Bundesbehörde umgewandelt wurde. Zentrale Aufgabe der Treuhandanstalt war die Privatisierung der ehemals staatseigenen Betriebe der DDR, ihre Sanierung und gegebenenfalls ihre Stilllegung (siehe Abwicklung). Insgesamt übernahm sie 15 102 DDR-Unternehmen, rund 2,22 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und rund 2,07 Millionen Hektar Forstfläche. Die Treuhandanstalt bestand aus einer Zentrale in Berlin und 15 Niederlassungen. Präsidentin wurde Mitte 1991 Birgit Breuel, nachdem ihr Vorgänger Detlev Karsten Rohwedder am 1. April 1991 von Terroristen der Rote-Armee-Fraktion ermordet worden war. Die Privatisierungsmaßnahmen der Treuhand, die ganz auf die Schaffung wettbewerbsfähiger Strukturen ausgerichtet waren, wurden häufig kritisiert, da ihnen viele Arbeitsplätze zum Opfer fielen. So wurden bis zur Auflösung der Treuhandanstalt Ende 1994 von insgesamt vier Millionen Arbeitsplätzen 2,5 Millionen gestrichen. Die Treuhandanstalt hinterließ 204 Milliarden DM Schulden, die vor allem aus Umweltsanierungen und Entschuldungen von Unternehmen resultierten. Anfang 1995 wurden drei Treuhand-Nachfolgebehörden geschaffen: Der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) wurde die Überwachung der damals rund 85 000 von der Treuhandanstalt abgeschlossenen Privatisierungsverträge überantwortet, der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhand (TLG) der Verkauf der damals 60 000 Flächen und Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt wurden, und der Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin (BMGB) schließlich die Privatisierung der damals 65 größeren Unternehmen, die von der Treuhand nicht verkauft werden konnten. Die BvS schloss ihre Arbeiten zum 31. Dezember 2000 ab. 1998 schätzte der Untersuchungsausschuss des Bundestages DDR-Vermögen nach dreijähriger Arbeit und Befragung von 92 Zeugen den Schaden, der durch Veruntreuung, Betrug und andere kriminelle Handlungen durch Mitarbeiter der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisation BvS bei der Privatisierung der DDR-Volkswirtschaft verursacht wurde, auf eine Summe zwischen drei und zehn Milliarden DM.
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