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Windows Live® Suchergebnisse MenschenwürdeEnzyklopädieartikel
Menschenwürde, innerer und sozialer Wert- und Achtungsanspruch, der jedem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar”, postuliert das Grundgesetz an zentraler Stelle (Artikel 1 GG). „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”. Die Menschenwürde steht in engem Zusammenhang mit den laut Grundgesetz unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, die die Grundlage der menschlichen Gemeinschaft darstellen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes ist demzufolge unabänderlich festgeschrieben; d. h. er ist im Gegensatz zu anderen Bestimmungen auch einer demokratisch beschlossenen Verfassungsänderung nicht zugänglich. Aus dem Begriff der Menschenwürde leiten sich die nachfolgenden Bestimmungen des Grundgesetzes sowie der untergeordneten Gesetzeswerke, insbesondere des Strafrechts, ab (so genanntes Persönlichkeitsrecht im StGB). In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundsätze, ebenso in vielen anderen Demokratien (zum Teil ohne dass sie explizit in einer Verfassung niedergelegt sind). Im internationalen Maßstab sind Verletzungen der Menschenwürde (vor allem durch Folter, Versklavung etc.) allerdings weit verbreitet, wie sich nicht zuletzt in den jährlichen Berichten von amnesty international nachlesen lässt. Dies betrifft bei weitem nicht nur totalitäre Regime, sondern auch eine Reihe als demokratisch bezeichneter Staaten.
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