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Bankgeschäft

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Ursprünge des BankwesensUrsprünge des Bankwesens

Bankgeschäft, sämtliche für Kreditinstitute charakteristischen Geschäfte, die ökonomisch und – durch das Kreditwesengesetz (KWG) – auch rechtlich bestimmt sind. Sie können als Kundengeschäft zwischen Banken und Nichtbanken oder als Interbankengeschäft zwischen Banken und anderen Kreditinstituten erfolgen. Je nachdem, ob sich die Transaktionen auf der Aktiv- oder der Passivseite der Bankbilanz niederschlagen oder ob sie ohne Einfluss darauf bleiben, wird zwischen Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäften unterschieden.

Bei Aktivgeschäften tritt die Bank als gebender Teil auf, indem sie z. B. Kredite gewährt oder Anlagengeschäfte tätigt. Im Gegensatz dazu nimmt sie bei Passivgeschäften Gelder auf, um ihre Betriebsmittel zu erhöhen. Zu den Dienstleistungsgeschäften, auch „neutrale” oder „indifferente” Geschäfte genannt, zählen neben der Beratung und Vermittlung vor allem der für Kunden ausgeführte bargeldlose Zahlungs- und Abrechnungsverkehr. In der Praxis sind die drei verschiedenen Geschäftsarten meist so eng miteinander verwoben, dass keine strikte Trennung möglich ist.

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