![]() |
Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse BetriebsvereinbarungEnzyklopädieartikel
Betriebsvereinbarung, schriftliche Vereinbarung nach § 77 des Betriebsverfassungsgesetzes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eines Betriebes, mit der das Arbeitsverhältnis betreffende Regelungen vereinbart werden können, die nicht im Tarifvertrag erfasst sind. Man unterscheidet zwischen einer freiwilligen und einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung, bei der die Entscheidung einer vom Betriebsrat angerufenen Einigungsstelle (bei Weigerung des Arbeitgebers) die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt. Betriebsvereinbarungen gelten als unzulässig, soweit sie Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte betreffen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden und sofern sie der Tarifvertrag nicht ausdrücklich zulässt. Kollidieren die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung mit einem Einzelarbeitsvertrag, gilt das Günstigkeitsprinzip, nach dem für den Arbeitnehmer die für ihn günstigere Regelung zu gelten hat.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |