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    Am 6. Juli beginnen in Ost-Berlin die Verhandlungen über den Einigungsvertrag (2. Staatsvertrag) zum Beitritt der DDR nach Artikel 23 Grundgesetz.

  • Einigungsvertrag - Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland

    Der Einigungsvertrag regelt alle durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland notwendigen Veränderungen. Davon sind unter anderem das Grundgesetz, völkerrechtliche ...

  • Einigungsvertrag – Wikipedia

    Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die DDR-Staatsauflösung, ihres Beitritts zur ...

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Einigungsvertrag

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Wolfgang SchäubleWolfgang Schäuble

Einigungsvertrag, Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen wurde. Der Deutsche Bundestag in Bonn und die DDR-Volkskammer in Berlin stimmten dem Vertrag am 20. September 1990 zu, womit die rechtliche Grundlage für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten geschaffen war. Gemäß dem Einigungsvertrag erfolgte am 3. Oktober 1990 der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Grundgesetz. Der sich aus der Präambel des Grundgesetzes ergebende Auftrag, die deutsche Einheit in Frieden und Freiheit zu vollenden, war somit erfüllt.

Eine grundlegende Voraussetzung für den Einigungsvertrag bildete der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der in Moskau am 12. September 1990 von den Außenministern der vier alliierten Mächte USA, UdSSR, Großbritannien, Frankreich und der beiden deutschen Staaten unterzeichnet wurde.

Im Einigungsvertrag sind Vorschriften zur Angleichung des Rechts im wiedervereinten Deutschland enthalten, wie auch Regelungen zur Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich. Des Weiteren regelt der Einigungsvertrag einige Übergangsvorschriften und durch die Wiedervereinigung bedingte Grundgesetzänderungen. Durch die Übergangsvorschriften wurde festgelegt, dass ein Teil des DDR-Rechts weiterhin gelten sollte, befristet bis zum 31. Dezember 1992, in einigen Fällen bis zum 31. Dezember 1995.

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