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Windows Live® Suchergebnisse FinanzamtEnzyklopädieartikel
Finanzamt, unterste Behörde der Finanzverwaltung, welche als örtliche Dienststelle der Länder die Besteuerung durchführt. Sie verrichtet die dazu notwendige Verwaltungsarbeit, ermittelt die Steuerpflichtigen, veranlagt und erhebt Steuern und führt Kontrollen oder Fahndungen durch. Im Zusammenhang mit der Erhebung von Umsatz- und Beförderungsteuern sind die Finanzämter auch auf Bundesebene tätig. Zölle und Verbrauchsteuern (hierzu zählen auch die Einfuhrumsatzsteuer und die EU-Abgaben) fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesfinanzbehörden selbst. Finanzämter werden durch die für ihren Bezirk zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht. Hierdurch sollen eine einheitliche Anwendung der Gesetze bei den verschiedenen bundesdeutschen Finanzämtern und damit die Gleichbehandlung der Steuerzahler gewährleistet werden. Außerdem prüft die Oberfinanzdirektion die Zuverlässigkeit der jeweiligen Geschäftsführung.
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