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Windows Live® Suchergebnisse FirmaEnzyklopädieartikel
Firma, laut §§ 17 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) der Name eines Kaufmanns, unter welchem er im Handel seine Geschäfte betreibt, Unterschriften leistet, klagen und verklagt werden kann. Die Bezeichnung stammt von dem lateinischen Begriff firmare (befestigen, beglaubigen) ab. Zum Unterhalten einer Firma sind dem Gesetz zufolge Vollkaufleute und Handelsgesellschaften berechtigt und verpflichtet. Während der Einzelkaufmann als Firma seinen Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen angeben und beim Handelsregister anmelden muss, haben Handelsgesellschaften einen die jeweilige Gesellschaftsform andeutenden Zusatz (etwa KG, GmbH oder AG) zu führen. Im Gegensatz zur letztgenannten Firmenform, deren Kern im Zweck des Unternehmens besteht und die auch Sachfirma genannt wird, liegt der Schwerpunkt der Personenfirma auf dem Namen des Inhabers. Dessen Identität und die Art des Unternehmens muss die Firma dem Grundsatz der Firmenwahrheit entsprechend eindeutig zu erkennen geben. Erwirbt ein Kaufmann ein bestehendes Handelsgeschäft, so kann er unter Zustimmung des früheren Geschäftsinhabers die bisherige Firma fortsetzen. Gegen Missbrauch gesichert werden Firmen durch das HGB (§ 37), das Warenzeichengesetz sowie durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
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