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Gemeinnützigkeit

Enzyklopädieartikel

Gemeinnützigkeit, Tatbestand, der gegeben ist, wenn eine Organisation ausschließlich und unmittelbar Zwecke verfolgt, die der Allgemeinheit dienen. Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft, einer Anstalt, einer Stiftung oder eines Vereins auf die materielle, geistige oder sittliche Förderung der Allgemeinheit gerichtet ist. Daher fallen insbesondere Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Gesundheit, Jugend- und Altenhilfe sowie Sport unter den Begriff der Gemeinnützigkeit. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist die Voraussetzung für eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen und für geleistete Beiträge oder sonstige Aufwendungen (Spenden) bei der Körperschafts- und Einkommenssteuer von Bedeutung. Näher geregelt wird die Gemeinnützigkeit in der Gemeinnützigkeitsverordnung.

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