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  • dejure.org / Handelsgesetzbuch

    Bundesrepublik Deutschland Handelsgesetzbuch Gesetz vom 10.05.1897 (RGBl. I S. 219) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3089) m.W.v. 28.12.2007

  • Handelsgesetzbuch

    Handelsgesetzbuch (HGB) ... Deutsches Handelsgesetzbuch. Gemäß einer Überprüfung am ist der Stand des Gesetzes aktuell (ohne Gewähr).

  • HGB - Einzelnorm

    1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr ...

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Handelsgesetzbuch

Enzyklopädieartikel

Handelsgesetzbuch, (abgekürzt: HGB) Gesetzbuch vom 10. Mai 1897, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat und seither das vom allgemeinen bürgerlichen Recht abweichende Sonderrecht des Handels regelt. Als Nachfolgewerk des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches, welches zwischen 1862 und 1864 in den einzelnen deutschen Bundesstaaten eingeführt worden war, ist das HGB in fünf abschnittsweise gegliederte Bücher unterteilt, die sich folgenden Schwerpunkten widmen: dem Handelsstand, den Handelsgesellschaften und der Stillen Gesellschaft, den Handelsbüchern, den Handelsgeschäften sowie dem Seehandel. Unter diesen Überschriften liefert das HGB rechtliche Definitionen von Stichwörtern wie Kaufmann, Firma, Prokura oder Handlungsvollmacht. Darüber hinaus beinhaltet es allgemeine wie auch konkrete Bestimmungen in Bezug auf die verschiedenen Formen von Handelsgesellschaften, auf das Kommissionsgeschäft, die Spedition, das Lagergeschäft usw.

Die wichtigsten Änderungen des Handelsgesetzbuches bestehen in der 1937 erfolgten Ausgliederung des Aktienrechts, welches 1965 durch ein eigenes Aktiengesetz geregelt wurde, sowie in der Einfügung des dritten Buches („Handelsbücher”) vom 19. Dezember 1985. Die Neuordnung des Insolvenzrechtes wurde 1994 beschlossen und ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.

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