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Windows Live® Suchergebnisse HandlungsvollmachtEnzyklopädieartikel
Handlungsvollmacht, die einer Person ohne Prokura formlos erteilte, nicht im Handelsregister eingetragene Genehmigung, im Auftrag eines Gewerbetreibenden die mit dem Handelsbetrieb einhergehenden Geschäfte zu tätigen. Nach §54 des Handelsgesetzbuches sind folgende Formen der Handlungsvollmacht zu unterscheiden: Die Generalvollmacht, die sich auf den gesamten Betrieb eines Handelsunternehmens bezieht, die auf eine bestimmte Art von Geschäften beschränkte Gattungsvollmacht sowie die für einzelne Aufträge geltende Spezialvollmacht. Über die allgemeine Handlungsvollmacht hinaus muss eine besondere Befugnis erteilt werden, wenn es um die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, um das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, um die Aufnahme von Darlehen oder um Prozessführungen geht.
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