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Import und Export

Enzyklopädieartikel

Import und Export, Bezeichnung für die Einfuhr von Waren (oft auch von Dienstleistungen und Kapital) aus dem Ausland (Import) bzw. für das Gegenteil, die Ausfuhr dieser Güter in fremde Wirtschaftsgebiete (Export). Auch die ein- oder ausgeführten Waren selbst können als Importe und Exporte bezeichnet werden.

Als direkte (oder unmittelbare) Ein- bzw. Ausfuhr gilt der grenzüberschreitende Handel, den Kunden in direktem Kontakt mit den ausländischen Lieferanten betreiben. Im Gegensatz dazu steht die indirekte (oder mittelbare) Ein- und Ausfuhr, in deren Verlauf zwischengeschaltete Händler, Agenturen oder Unternehmen die Kontaktaufnahme vermitteln und die nachgeordneten Betriebe selbst mit den importierten (aus Herstellersicht mit den exportierten) Waren beliefern. Unter dem Begriff der sichtbaren Ein- bzw. Ausfuhr ist der Transfer von Waren (etwa aus der Ernährungsbranche), von Rohstoffen sowie von Halb- und Fertigwaren zu verstehen; die Rede von der unsichtbaren Ein- oder Ausfuhr meint indessen entgeltliche Dienstleistungen, die für ausländische Auftraggeber erbracht oder von diesen entgegengenommen werden.

Sowohl der Import als auch der Export unterliegen der Außenhandels- und damit der allgemeinen Wirtschaftspolitik eines Landes. Obwohl die Ausfuhr von Waren dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz zufolge grundsätzlich genehmigungsfrei ist, kann sie, ebenso wie die Einfuhr, direkt oder indirekt durch marktpolitische Instrumente wie Einfuhrkontingente oder Exportprämien, Zollerhebungen oder Zollsenkungen erschwert bzw. gefördert werden. Da solche Maßnahmen jedoch den freien Warenaustausch verzerren, sind sie unter Fachleuten umstritten.

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