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Kleist-Preis

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Kleist-PreisKleist-Preis

Kleist-Preis, deutscher Literaturpreis, der an den Dichter Heinrich von Kleist erinnert und der Förderung junger Autoren dient. Er zählt zu den renommiertesten literarischen Ehrungen Deutschlands.

Der Kleist-Preis wird jährlich an einen aufstrebenden, für besonders förderungswürdig erachteten deutschsprachigen Schriftsteller verliehen. Vergeben wird er von der Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft; über den Preisträger entscheidet aber – im Unterschied zu sonst üblichen Vergabemodalitäten – nicht eine Jury oder ein der Kleist-Gesellschaft untergeordnetes Gremium, sondern eine vom Beirat der Kleist-Gesellschaft jährlich neu bestimmte einzelne Persönlichkeit des literarischen Lebens. Diese so genannte Vertrauensperson trifft die Entscheidung in völliger Unabhängigkeit. Der Kleist-Preis ist mit 20 000 Euro dotiert; die Preissumme wird von der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, dem Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur sowie den Kultusministerien von Berlin und Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die feierliche Verleihung findet im Zusammenhang mit der Jahrestagung der Kleist-Gesellschaft in den Räumlichkeiten des Berliner Ensembles statt; die Laudatio wird von der jeweiligen Vertrauensperson gehalten.

Der Kleist-Preis wurde 1911 anlässlich des 100. Todestages Heinrich von Kleists auf die Initiative einer Vielzahl namhafter Schriftsteller hin gegründet. Als Bestimmung der zu diesem Zweck eingerichteten Kleist-Stiftung wurde laut der von Richard Dehmel entworfenen Satzung festgelegt, „Ehrengaben aufstrebenden und wenig bemittelten Dichtern deutscher Sprache, Männern und Frauen, zu gewähren”. Auch die Ermittlung des Preisträgers durch eine einzelne Vertrauensperson wurde in der Satzung festgeschrieben, da Mehrheitsentscheidungen immer auf einen Kompromiss hinausliefen, der Kleist-Preis aber neue, ungewöhnliche und durchaus auch nicht konsensfähige Talente fördern solle: „Nur ein Einzelner kann sich rücksichtslos für das Außerordentliche einsetzen.” Als Vertrauenspersonen wurden in den ersten Jahren Persönlichkeiten wie Heinrich Mann, Oskar Loerke, Alfred Döblin und Carl Zuckmayer bestimmt. Zu den Trägern des 1912 erstmals verliehenen Kleist-Preises (anfangs oft zwei pro Jahr) zählten u. a. Fritz von Unruh (1914), Arnold Zweig (1915), Walter Hasenclever (1917), Paul Zech (1918), Hans Henny Jahnn (1920), Bertolt Brecht (1922), Robert Musil (1923), Ernst Barlach (1924), Anna Seghers (1928), Ödön von Horváth (1931) und Else Lasker-Schüler (1932). Im Zuge der politisch motivierten Auflösung der Kleist-Stiftung 1933 durch die Nationalsozialisten wurde auch die Vergabe des Kleist-Preises, der als die bedeutendste literarische Auszeichnung der Weimarer Republik galt, eingestellt.

1985 rief die 1962 wiedergegründete Kleist-Gesellschaft den Kleist-Preis neu ins Leben. Finanziert wurde die damals mit 25 000 DM dotierte Auszeichnung zunächst von Verlagen. Die Auswahl des Preisträgers erfolgte wie zuvor durch eine Vertrauensperson, die Verleihung fand zunächst jährlich, zwischen 1994 und 2000 zweijährlich und seitdem wieder jährlich statt. Zu den Preisträgern seit der Neubegründung zählen Alexander Kluge (1985), Thomas Brasch (1987), Ernst Augustin (1989), Heiner Müller (1990), Monika Maron (1992), Ernst Jandl (1993), Herta Müller (1994), Hans Joachim Schädlich (1996), Albert Ostermaier (2003), Gert Jonke (2005) und Wilhelm Genazino (2007). Vertrauenspersonen seit 1986 waren u. a. Helmut Heißenbüttel, Christa Wolf, Günter Kunert, Adolf Muschg, Hans Magnus Enzensberger, Marcel Reich-Ranicki, Lars Gustafsson, Luc Bondy, Michael Naumann, Brigitte Kronauer und Jürgen Flimm.

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