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Windows Live® Suchergebnisse KonjugationEnzyklopädieartikel
Konjugation, grammatikalischer Begriff für die Formveränderung bei Verben durch Flexion. Die Verben werden konjugiert nach Person (1., 2., 3. Person), Numerus (Singular, Plural), Tempus (Präsens, Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt, Futur I, Futur II), Modus (Indikativ, Konjunktiv, Imperativ) und Genus verbi (Aktiv, Passiv) und verändern dabei ihre Form (Anfügung von Endungen an den Wortstamm, Zusatz von Hilfsverben, Veränderung des Verbstammes). So gibt es auch Verbformen, die nicht alle Kennzeichen der Konjugation aufweisen, insbesondere nicht in Person und Numerus (Infinitiv, Partizip I und Partizip II). Verben können – außer nach ihrer Bedeutung, ihrem Vorkommen in anderen Wörtern oder nach ihrer Bildungsweise – auch nach ihrer Konjugationsart eingeteilt werden: Bei den regelmäßig konjugierten Verben („schwachen Verben”) bleibt der Stammvokal in allen Formen gleich (z. B. sagen – sagte – gesagt), bei der Hauptgruppe der unregelmäßig konjugierten Verben („starke Verben”) vollzieht sich ein Wechsel des Stammvokals (z. B. sprechen– sprach – gesprochen), und das Partizip II wird mit der Vorsilbe ge- und der Endung -en gebildet (ge-sproch-en). Einige Verben werden gemischt, d. h. teils regelmäßig, teils unregelmäßig konjugiert. Außerdem gibt es auch Doppelformen, Verben, die sowohl regelmäßig als auch unregelmäßig konjugiert werden (erschrecken – erschreckte – erschreckt; erschrecken – erschrak – erschrocken).
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