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Entgeltfortzahlung

Enzyklopädieartikel

Entgeltfortzahlung, früher Lohnfortzahlung, Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern und Auszubildenden bei durch Krankheit verursachter Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentgelt weiter auszuzahlen.

Gesetzlich geregelt ist die Entgeltfortzahlung im Entgeltfortzahlungsgesetz vom 1. Juni 1994, das (in enger Anlehnung an die 1972 geänderte Fassung des Lohnfortzahlungsgesetzes von 1957) die unterschiedlichen Regelungen in den alten und neuen Bundesländern sowie für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende vereinheitlichte. Danach hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall (außer bei eigenem Verschulden) Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal für sechs Wochen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer umgehend mitteilen und hat bei einer Dauer von mehr als drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; andernfalls kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Auch die Entgeltfortzahlung an Feiertagen ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Über die ersten sechs Wochen hinausreichende Zahlungen übernehmen für gesetzlich Versicherte die gesetzlichen Krankenkassen. Sie erstatten 70 Prozent des Arbeitsentgelts (maximal jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts) als Krankengeld. Private Krankenkassen bieten in diesem Zusammenhang Krankentagegeldversicherungen an.

Mitte der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurde die Entgeltfortzahlung zum Streitobjekt zwischen Politikern, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Im Sinne einer Senkung der Lohnnebenkosten erlaubte ein Ende 1996 verabschiedetes Gesetz den Unternehmen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall um 20 Prozent zu kürzen oder mit Urlaubstagen zu verrechnen. Die Ablehnung der Gewerkschaften führte zum Scheitern des Bündnisses für Arbeit. In vielen Branchen setzten die Gewerkschaften bei den folgenden Tarifverhandlungen trotzdem die volle Entgeltfortzahlung durch und nahmen dafür eine geringere Erhöhung der Tariflöhne in Kauf. 1998 nahm die neue rotgrüne Bundesregierung die Möglichkeit einer Kürzung der Entgeltfortzahlung wieder zurück.

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