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Windows Live® Suchergebnisse LohnnebenkostenEnzyklopädieartikel
Lohnnebenkosten, zusätzlich zum eigentlichen Lohn oder Gehalt anfallende Personalkosten. Sie setzen sich aus dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung), den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung), Zahlungen nach dem Schwerbehindertengesetz und dem Mutterschutzgesetz, bezahlten Feiertagen und Urlaubsansprüchen, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie den Kosten aus dem Betriebsverfassungsgesetz (z. B. Räume für den Betriebsrat) zusammen. Seit 1995 zählen auch die Aufwendungen zur Pflegeversicherung zu den gesetzlichen und tarifvertraglich bestimmten Lohnnebenkosten, die noch durch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (z. B. für Werksverpflegung oder Ausbildung und berufliche Fortbildung) ergänzt werden. Im internationalen Vergleich sind die Lohnnebenkosten in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch, so dass die Arbeitgeber ihre Höhe in der politischen Auseinandersetzung über die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft immer stärker hervorheben und kritisieren. Andere Belastungen (z. B. Steuern) sind für Unternehmer in Deutschland allerdings vergleichsweise niedrig. Seit Mitte der neunziger Jahre sprechen sich auch führende Gewerkschaftsvertreter immer häufiger für eine Senkung der Lohnnebenkosten aus, da damit auch die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Sozialversicherung fallen würden.
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