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    Lohnsteuer Die Lohnsteuer berechnet sich vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Sie wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben.

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Lohnsteuer

Enzyklopädieartikel

Lohnsteuer, Form der Einkommensteuer, die auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird.

Der Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Nach geltendem Recht behält jedoch der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Lohn des Arbeitnehmers ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Die Höhe der Lohnsteuer ergibt sich im Einzelfall aus der Höhe des Arbeitsentgelts, wobei gewisse Freibeträge zu beachten sind, sowie aus der jeweiligen Lohnsteuerklasse. Zu viel entrichtete Lohnsteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres zurückerstattet. Dazu muss ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden.

Von dem Lohnsteueraufkommen stehen jeweils 42,5 Prozent dem Bund und den Ländern und 15 Prozent den Gemeinden zu. Die Lohnsteuer macht den Hauptteil des gesamten Einkommensteueraufkommens aus. Das Lohnsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland lag 2004 bei 123,9 Milliarden Euro (Vorjahr 2003: 133,1 Milliarden Euro).

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