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Windows Live® Suchergebnisse MandatEnzyklopädieartikel
Mandat (von lateinisch mandatum: Auftrag, Weisung), im Sprachgebrauch der Politik der Auftrag an den Abgeordneten (Mandatsträger), die Interessen der Wähler im Parlament zu repräsentieren. Im parlamentarischen Regierungssystem handelt es sich bei dem so genannten Wählerauftrag nicht – wie im Gegensatz dazu etwa bei den entsandten Mitgliedern einer Ständeversammlung – um ein imperatives Mandat. Der Parlamentsabgeordnete, also in der Bundesrepublik Deutschland der Abgeordnete des Deutschen Bundestages, ist als Vertreter des ganzen Volkes an Weisungen nicht gebunden. An die Weisungen sehr wohl gebunden sind dagegen die von den Landesregierungen entsandten Mitglieder des Bundesrates.
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