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Windows Live® Suchergebnisse ArbeitsschutzgesetzEnzyklopädieartikel
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), mit dem am 21. August 1996 in Kraft getretenen „Gesetz über die Durchführungen von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit” wurden EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem Arbeitsschutzgesetz wurde eine grundlegende Arbeitsschutzvorschrift geschaffen, die allgemeine Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für alle Betriebe und Verwaltungen regelt; das Gesetz gilt jedoch nicht für die Hausangestellten in Privathaushalten, die Beschäftigten auf Schiffen und für Betriebe, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen. Da das Arbeitsschutzgesetz ein neues Gesetz ist, wurden mit ihm keine bestehenden Gesetze abgelöst. Vielmehr besteht neben ihm eine große Zahl von einzelnen Gesetzen für den Arbeitsschutz weiter; dazu gehören u. a. das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz, das Mutterschutzgesetz oder Einzelbestimmungen der Gewerbeordnung. Als Grundsatz des Gesetzes gilt, die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der Humanität im Arbeitsprozess zu harmonisieren. Im Arbeitsschutzgesetz sind Ziele des Arbeitsschutzes und allgemein gehaltene Anforderungen niedergelegt; somit lässt es für die Betroffenen einen großen Spielraum, im Einzelfall die besonders geeigneten Maßnahmen zu wählen. Entgegen der bisherigen Beschränkung des Arbeitsschutzes auf Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, ist das wesentliche neue Element im Arbeitsschutzgesetz die Prävention, die als wichtigste Pflicht des Arbeitgebers definiert wird: Durch vorbeugendes, geplantes Handeln sollen Arbeitsbedingungen erreicht werden, unter denen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten erhalten werden und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert werden. Hierbei ist nicht nur auf körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch auf psychische Belastungen zu achten. Dem wichtigen Grundsatz der Vorbeugung dienen regelmäßige Gefährdungsanalysen, mit denen die Stärken und Schwächen der jeweiligen Arbeitsbedingungen im einzelnen Betrieb dokumentiert werden müssen (Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten sind von dieser Dokumentationspflicht befreit). Weiterhin sollen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes immer dem neuesten Stand der Technik, den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und den sich verändernden Arbeitsbedingungen angepasst werden. Neben den Arbeitgebern haben auch die Arbeitnehmer einen Beitrag zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu leisten. Dazu gehört ein arbeitsschutzgerechtes Verhalten, die Meldung von Gefahren, aber auch die Mitwirkung durch Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Jeder Arbeitnehmer hat darüber hinaus das Recht, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn bei den konkreten Arbeitsbedingungen mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist. Auch diese Vorsorgeuntersuchungen entsprechen dem Grundsatz der Prävention und sollen zur Planung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen beitragen.
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