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    Steht der Fall Marco Weiss vor einer Wende? Seine Anwälte hoffen, der Schüler werde demnächst aus der U-Haft freikommen. Doch der Schaden im deutsch-türkischen Verhältnis ist ...

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Freilassung

Enzyklopädieartikel

Freilassung, Entlassung eines Sklaven bzw. Unfreien in die Freiheit.

Freilassung bedeutete in der Antike den Erwerb eines in der Regel eingeschränkten Bürgerrechtes. In Griechenland bestätigte die Gemeindeversammlung zu entlassende Sklaven per Sonderbeschluss. Die zu entrichtende Gebühr wurde über Sonderdarlehen, Ersparnisse oder zukünftige Dienstverpflichtung aufgebracht. Gegenüber dem ehemaligen Herrn konnten somit dienstliche oder finanzielle Verpflichtungen weiter bestehen. In Rom erfolgte die manumissio (Freilassung) als formloser Akt unter Zeugen oder per Testament und wurde durch die Bestätigung durch den Prätor und die Eintragung in die Zensuslisten rechtswirksam. Auch hier bestanden über die Freilassung hinausreichende Verpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Herrn. Die Rückkehr in den Sklavenstand aufgrund von Rechtsverletzungen oder Verschuldung war möglich. Römische Freigelassene nahmen häufig den Gentilnamen ihres ehemaligen Herrn an. Zahlreiche Freigelassene erwarben als Gewerbetreibende einigen Reichtum oder erlangten als Künstler, Schriftsteller, Ärzte etc. höchstes Ansehen; in der Kaiserzeit konnten Freigelassene selbst in höchste Positionen bei Hofe aufsteigen.

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