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Windows Live® Suchergebnisse MauerschützenprozesseEnzyklopädieartikel
Mauerschützenprozesse, gerichtliche Verfahren gegen DDR-Grenzsoldaten und politisch Verantwortliche wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze. Zwischen 1949 und 1989 starben an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie an der Grenze nach Westberlin (siehe Berliner Mauer) zahlreiche Menschen bei dem Versuch, die DDR zu verlassen. Die genaue Zahl der Grenz- und Mauertoten lässt sich schwer ermitteln; je nach Untersuchungskriterien schwankt sie zwischen etwa 270 (nachweislich durch Gewaltakte seitens der DDR-Grenzsicherungskräfte Getötete; Zählung der Berliner Staatsanwaltschaft) über etwa 420 (Verdacht auf Tötung durch Sicherheitskräfte der DDR; Zählung der Zentralen Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität) bis zu mehr als 1 000 (alle im Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime Umgekommene; Zählung des Arbeitskreises 13. August). Rechtliche Grundlage für den Schusswaffengebrauch der Grenzsoldaten gegen „Republikflüchtlinge” bildete der § 27 des Grenzgesetzes der DDR. Nach der deutschen Wiedervereinigung konnten anhand der in verschiedenen Behörden der DDR vorgefundenen Unterlagen die einzelnen Schützen und ihre Vorgesetzten ermittelt werden. Seither beschäftigt sich die deutsche Justiz mit der Aufarbeitung der Todesfälle an der innerdeutschen Grenze. Dabei stand sie zunächst in einem Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Erwartungen und Vorurteilen: Dem Begriff der „Siegerjustiz” stand die Position von Bürgerrechtlern wie Bärbel Bohley gegenüber, die argumentierte, „man habe Gerechtigkeit gesucht und den Rechtsstaat bekommen”. Auf Kritik stießen die Verfahren auch im Ausland: Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments z. B. sah darin einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Der erste Prozess gegen DDR-Grenzsoldaten begann im September 1991 und endete im Januar 1992 mit einer Verurteilung wegen bedingt vorsätzlichen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe für alle vier Angeklagten. Im Oktober 1993 wurde erstmals ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Insgesamt hatten sich bis Ende 2004, als das letzte Urteil gesprochen wurde, mehr als 240 Angeklagte in den Mauerschützenprozessen zu verantworten, etwa die Hälfte von ihnen wurde zu Bewährungsstrafen oder wegen Totschlags oder Mordes zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Frage, ob und wie politisches Unrecht strafrechtlich verfolgt werden kann oder soll, führte zu tief greifenden juristischen Diskussionen. Übereinstimmend urteilten die Gerichte, den Schützen und ihren Vorgesetzten hätte bewusst sein müssen, dass sie mit ihren Schüssen auf die Flüchtlinge die Menschenrechte verletzten. Für die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze wurden dementsprechend nicht nur die Schützen selbst belangt, sondern auch ihre Vorgesetzten bei den Grenztruppen der DDR sowie die politisch Verantwortlichen aus dem Politbüro der SED. Die Befehlsgeber erhielten in der Regel höhere Strafen als die einfachen Grenzsoldaten. Die Politbüromitglieder Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber wurden im so genannten Politbüro-Prozess 1997 wegen der Todesschüsse zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Generell stellte das Bundesverfassungsgericht 1996 die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Politikern sowie Kommandeuren und Soldaten der Grenztruppen der DDR fest.
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