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Windows Live® Suchergebnisse UNSCOM/UNMOVICEnzyklopädieartikel
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UNSCOM/UNMOVIC (United Nations Special Commission), 1991 eingerichtete Sonderkommission der Vereinten Nationen zur Kontrolle und Vernichtung atomarer, biologischer und chemischer Waffen und entsprechender Anlagen im Irak; 1999/2002 abgelöst von der UNMOVIC (United Nations Monitoring Verification and Inspection Commission).
UNSCOM wurde gemäß der Resolution 687 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 3. April 1991 eingerichtet. In dieser Resolution wurden die Bedingungen für einen Waffenstillstand zwischen dem Irak und denjenigen UN-Mitgliedern, die mit Kuwait kooperiert hatten, festgelegt. Die Resolution sah die Vernichtung von ballistischen Raketen des Irak mit einer Reichweite über 150 Kilometern sowie aller Massenvernichtungswaffen vor. Die Aufgabe der UNSCOM war es, diese Anweisungen für die nichtnuklearen Waffen des Irak durchzuführen und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) bei der Vernichtung der nuklearen Waffen zu unterstützen. Im Einzelnen umfasste das Mandat folgende Aufgaben: unangekündigte Inspektion und Vernichtung oder Entfernung aller chemischen und biologischen Anlagen oder Waffen und aller entsprechenden Entwicklungs- und Produktionsmittel; Vernichtung aller ballistischen Systeme mit einer Reichweite von über 150 Kilometern sowie aller zugehöriger Ersatzteile und Produktionseinrichtungen; Überwachung und Sicherstellung, dass der Irak die Anweisung befolgt. Im Juni 1991 nahm die Sonderkommission, bestehend aus 21 Mitgliedern aus verschiedenen Ländern, ihre Arbeit auf. Im Zuge ihrer Arbeit entdeckte UNSCOM eine ganze Reihe chemischer und biologischer Waffen und entsprechender Produktionsmittel und -stätten und vernichtete sie. Jedoch kam es immer wieder zu Konflikten mit der irakischen Führung hinsichtlich der Zusammenarbeit seitens irakischer Stellen und hinsichtlich des ungehinderten Zugangs der Kommission zu verschiedenen Einrichtungen, z. B. zu den zahlreichen so genannten Präsidentenpalästen, in denen kritisches Material vermutet wurde. Ab Oktober 1997 eskalierten die Konflikte immer häufiger und drohten in eine neue Golfkrise zu münden: Die irakische Regierung kündigte wiederholt die Zusammenarbeit mit der UNSCOM auf bzw. verwehrte ihr den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, die USA drohten mit massiven Gegenmaßnahmen. Nachdem sich die irakische Führung ein weiteres Mal der Zusammarbeit mit der UNSCOM verweigert hatte, unternahmen die USA in der „Operation Wüstenfuchs” im Dezember 1998 Luftangriffe gegen den Irak. Daraufhin stellte der Irak endgültig jede Zusammenarbeit mit der UNSCOM ein. Die UNSCOM-Inspektoren hatten bereits unmittelbar vor der „Operation Wüstenfuchs” das Land verlassen.
Mit der Resolution 1284 des Sicherheitsrats vom 17. Dezember 1999 wurde eine neue Kommission zur Überwachung des irakischen Rüstungsprogramms geschaffen, die United Nations Monitoring Verification and Inspection Commission (UNMOVIC), die die UNSCOM, die ihre Arbeit im Dezember 1998 hatte einstellen müssen, ablöste. Aber der Irak verweigerte auch mit der neuen Kommission die Zusammenarbeit. In der Folge, insbesondere nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, verschärften die USA ihre Kriegsdrohungen gegen den Irak und übten zunehmend Druck auf die Vereinten Nationen aus, durch eine entsprechende Resolution ein hartes Vorgehen gegen den Irak zu ermöglichen. Am 8. November 2002 verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 1441, die dem Irak mit ernsten Konsequenzen drohte, sofern er sich weiterhin den Inspektionen sowie der Abrüstung seiner Massenvernichtungswaffen verweigerte; den Inspektoren der UNMOVIC wurden zugleich weitreichende Vollmachten eingeräumt. Wenig später akzeptierte der Irak die Resolution, und Ende November 2002 nahm die UNMOVIC ihre Arbeit im Irak auf. Die Zusammenarbeit des Irak mit der UNMOVIC gestaltete sich nach einigen Anlaufschwierigkeiten vergleichsweise reibungslos, den Inspektoren wurde Zugang zu allen von ihnen zur Kontrolle ausgewählten Anlagen gewährt, auch zu den Präsidentenpalästen sowie zu Personen, die in die irakischen Waffenprogramme involviert waren. Laut den Berichten des UNMOVIC-Leiters Hans Blix ergaben die Kontrollen keinen eindeutigen Hinweis auf das Vorhandensein indizierter Waffen; allerdings lieferten sie auch keinen Beweis dafür, dass der Irak seine Massenvernichtungswaffen vernichtet hätte. Jedoch konnten die UNMOVIC-Berichte die USA, die immer unverhohlener auf einen Krieg gegen den Irak zusteuerten, nicht von der Bereitschaft des Irak zur Kooperation und zur Einhaltung aller einschlägigen UN-Resolutionen überzeugen; vielmehr legten die USA eigene Dossiers vor, die dem Irak Verstöße gegen die UN-Resolutionen nachweisen sollten, sich allerdings teilweise als wenig schlagkräftig erwiesen. Und auch das Drängen der Mehrheit der UN-Sicherheitsrats-Mitglieder, die für eine Fortsetzung und Ausweitung der UN-Inspektionen im Irak plädierten, konnten die USA nicht von ihrem Kriegskurs abbringen. Als Mitte März 2003 ein – von den Vereinten Nationen nicht legitimierter – Militärschlag der USA gegen den Irak unmittelbar bevorstand, zogen die Vereinten Nationen die UNMOVIC aus dem Irak ab. Am 20. März 2003 begannen die USA den Irak-Krieg, nicht nur, um den Irak entsprechend den einschlägigen UN-Resolutionen zu entwaffnen, sondern vor allem, um das Regime Saddam Hussein zu stürzen.
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