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Internationales Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien

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Carla Del PonteCarla Del Ponte
Artikelgliederung
1

Einleitung

Internationales Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia, ICTY), nach der Resolution 827 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 25. Mai 1993 eingerichtetes Organ zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im ehemaligen Jugoslawien.

Das ICTY mit Sitz in Den Haag (Niederlande) hat den Auftrag, diejenigen Personen strafrechtlich zu verfolgen, die ab dem 1. Januar 1991 auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien die folgenden Verbrechen begangen oder angeordnet haben: Bruch der Genfer Konventionen von 1949 (Rotkreuz-Abkommen), Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht (Haager Landkriegsordnung), Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Tribunal setzt sich aus zwei Kammern mit jeweils drei von der Vollversammlung der Vereinten Nationen ernannten Richtern, einer Berufungsinstanz sowie dem Chefankläger (1999-2007 Carla Del Ponte, seit 2008 Serge Brammertz) und einem Stellvertreter zusammen. Ihre Aufgabe ist es, die Verbrechen zu untersuchen, Anklagen vorzubereiten und die angeklagten Personen strafrechtlich zu verfolgen.

2

Prozesse und Urteile

Im November 1996 verkündete das ICTY seinen ersten Richterspruch und verurteilte den Kroaten Dražen Erdemović wegen Massenerschießungen von unbewaffneten Muslimen zu zehn Jahren Haft (in einem Berufungsverfahren wurde die Strafe auf fünf Jahre verringert, und 2000 kam Erdemović wieder frei). Das zweite Urteil erging im Juli 1997: Der bosnische Serbe Duško Tadić wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, konkret wegen seiner Beteiligung an den so genannten ethnischen Säuberungen gegen Muslime in Bosnien-Herzegowina, zu 20 Jahren Haft verurteilt

Im November 1998 verurteilte das ICTY in seinem insgesamt dritten Urteil erstmals einen Angeklagten wegen Vergewaltigung, d. h., hier wurde erstmals Vergewaltigung als Kriegsverbrechen geahndet. Im März 2000 wurde gegen drei bosnisch-serbische Milizenführer ein weiterer Prozess wegen Vergewaltigung aufgenommen; den dreien wurde die Verantwortung für die systematischen Massenvergewaltigungen – die wohl größten während des gesamten Bosnisch-Kroatisch-Serbischen Krieges – in der südbosnischen Stadt Foca 1992 zur Last gelegt. Im Februar 2001 erging das Urteil: Die drei Angeklagten wurden wegen Vergewaltigung, sexueller Versklavung und Folterung zu Gefängnisstrafen zwischen 12 und 28 Jahren verurteilt. In seinem Urteil bewertete das Tribunal die Massenvergewaltigungen in Foca als gezielt eingesetzte Instrumente des Terrors und damit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Tribunal betrachtete zudem die von Serben verübten Massenvergewaltigungen als generellen Angriff gegen die muslimische Bevölkerung. Im Juni 2002 bestätigte die Berufungskammer des Tribunals das Urteil und damit die Auffassung, dass Vergewaltigung unter das Völkerrecht fallen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden kann.

Im März 2000 erging das Urteil gegen den bis dahin ranghöchsten Militär, der sich vor dem Tribunal zu verantworten hatte, den bosnisch-kroatischen General Tihomir Blaskić, und die gegen ihn verhängte Haftstrafe von 45 Jahren wegen Kriegsverbrechen war das bis dahin härteste Urteil des Tribunals. Jedoch korrigierte die Berufungsinstanz des Tribunals im Juli 2004 das Urteil und setzte das Strafmaß auf neun Jahre herab; von den ursprünglich 20 Anklagepunkten hatte die Berufungsinstanz nur noch drei minder schwere gelten lassen. Im April 2000 verhaftete die SFOR in Bosnien-Herzegowina den serbischen Politiker Momčilo Krajišnik und überstellte ihn dem Tribunal; die Anklage gegen Krajišnik, dem bis dahin ranghöchsten Politiker vor dem Tribunal, lautete auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, begangen im Zusammenhang mit den „ethnischen Säuberungen” in den Jahren 1991 und 1992. Eine weitere hochrangige bosnisch-serbische Führungsfigur, die ehemalige Präsidentin der Republik Srpska, Biljana Plavšić, stellte sich im Januar 2001 selbst dem Tribunal. Ihr legte das Gericht dieselben Verbrechen zur Last wie Krajišnik, weshalb es die Prozesse gegen die beiden auch zusammenlegte. Biljana Plavšić war die erste Frau, die sich vor dem Tribunal verantwortete. Auch sie wies wie viele andere Angeklagte zunächst jede Schuld von sich, bekannte sich aber bei Prozessbeginn im Oktober 2002 überraschend des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig, woraufhin der Anklagepunkt Völkermord fallen gelassen wurde. Im Februar 2003 wurde Biljana Plavšić – als bis dahin höchstrangige Angeklagte – verurteilt, und zwar zu elf Jahren Haft. Die Chefanklägerin del Ponte hatte angesichts der Schwere der Frau Plavšić zur Last gelegten Verbrechen zwischen 15 und 25 Jahren Haft gefordert; die Richter werteten jedoch ihr Schuldeingeständnis und ihr Engagement bei der Umsetzung des Dayton-Abkommens entlastend. Im September 2006 folgte das Urteil gegen Krajišnik: Er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt; der Vorwurf des Völkermords konnte nicht bewiesen werden.

Schon im Februar 2001 war erstmals ein Urteil gegen einen prominenten Politiker ergangen: Verurteilt wurde der 40-jährige Kroate Dario Kordić, der zeitweise Vizepräsident des selbst proklamierten kroatischen Staates in Bosnien sowie Chef der Kroatischen Demokratischen Union (HDZ) in Bosnien war, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 25 Jahren Gefängnis. Er wurde zusammen mit einem ebenfalls verurteilten Mitangeklagten für den Tod von mehreren Hundert muslimischen Zivilisten in den Jahren 1991 bis 1994 im zentralbosnischen Lasva-Tal verantwortlich gemacht.

2.1

Völkermord und der Fall Srebrenica

Bereits im Juli 1998 hatte vor dem ICTY der erste Prozess wegen Völkermordes begonnen. Angeklagt war der bosnische Serbe Milan Kovacević, der beschuldigt wurde, die Vertreibung und Ermordung der Muslime aus der nordbosnischen Prijedor-Region geplant und unterstützt zu haben. Kovacević starb während des Verfahrens. Im März 2000 wurde ein weiterer Prozess wegen Völkermordes eingeleitet, diesmal gegen den serbischen General Radislav Kristić. Kristić galt als einer der Hauptverantwortlichen für das Massaker in der damaligen UN-Schutzzone Srebrenica im Juli 1995, dem schätzungsweise 7 500 bis 8 000 Muslime zum Opfer gefallen waren und das als das schlimmste Massaker an Zivilisten in Europa seit dem 2. Weltkrieg gilt. Im August 2001 erging das Urteil gegen Kristić, das erste des Tribunals wegen Völkermordes: Es lautete auf 46 Jahre Haft. Das in Anbetracht des Verbrechens vergleichsweise milde Urteil berücksichtigte den Umstand, dass der Befehl zur Ermordung Tausender unbewaffneter Zivilisten nicht von Kristić ausgegangen war. Im April 2004 wurde das Strafmaß wegen teilweise mangelhafter Beweislage auf 35 Jahre reduziert; der Vorwurf lautete nun nur noch auf Beihilfe zum Völkermord. Im Dezember 2003 wurde ein früherer Untergebener von Kristić, der bosnisch-serbische Offizier Momir Nikolić, wegen der Beteiligung an eben diesem Massaker zu 27 Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Prozess wurde im Januar 2005 einer der Hauptbeteiligten am Srebrenica-Massaker, der bosnisch-serbische Oberst Vidoje Blagojević, zu 18 Jahren Gefängnis wegen Völkermordes verurteilt. Im Juli 2006 wurde schließlich ein Prozess gegen gleich acht mutmaßlich an dem Srebrenica-Massaker Beteiligte wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begonnen, der als eines der Schlüsselverfahren des Tribunals gilt. Um das Verfahren abzukürzen, hatte man die Anklagen gegen die acht in einer gemeinsamen Anklageschrift zusammengefasst.

In einem weiteren Prozess wegen Völkermordes wurde dem bosnisch-serbischen General Momir Talić und dem früheren stellvertretenden Regierungschef der Republik Srpska, Radoslav Brdjanin; vorgeworfen, für die Vertreibung Zehntausender Muslime und Kroaten aus der bosnischen Krajina und für die Ermordung von Hunderten von Menschen mitverantwortlich zu sein. Brdjanin wurde im September 2004 vom Vorwurf des Völkermordes freigesprochen, aber wegen Vertreibung und Ermordung bosnischer Muslime und Kroaten zu 32 Jahren Haft verurteilt; Talić war während des Verfahrens gestorben.

Bereits 1993 hatte die Regierung von Bosnien und Herzegowina beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) Klage gegen die jugoslawische bzw. die serbische Regierung unter Slobodan Milosević eingereicht, die sie beschuldigte, dass sie mit umfangreichen „ethnischen Säuberungen” die bosnischen Muslime in Bosnien und Herzegowina habe ausrotten wollen, d. h., die bosnische Regierung warf der serbischen Völkermord vor. In seinem Urteil, das er im Februar 2007 verkündete, erklärte der IGH, dass der Tatbestand des Völkermordes nur für das Massaker von Srebrenica bewiesen sei, nicht aber für die anderen in Bosnien und Herzegowina verübten Gräueltaten; für das Massaker von Srebrenica wies das Gericht die Verantwortung bosnischen Serben zu und erkannte Serbien nur insofern für schuldig, als es das Massaker nicht verhindert und die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen habe.

2.2

Weitere Verfahren

Im Juli 2001 stellte sich der kroatische General Rahim Ademi freiwillig dem Tribunal; er hatte sich für Kriegsverbrechen seiner Truppen während des kroatischen Unabhängigkeitskrieges gegen Jugoslawien zu verantworten. Mit Ademi stand erstmals ein Kroate wegen Verbrechen gegen kroatische Serben vor dem Tribunal. Ebenfalls freiwillig stellte sich im September 2001 der Sozialminister der Bosniakisch-Kroatischen Föderation und frühere Chef der Armee der bosnischen Muslime, Sefer Halilović. Er war der bis dahin ranghöchste Muslim, der sich vor dem Tribunal zu verantworten hatte; zur Last gelegt wurde ihm, dass er während des Bosnisch-Kroatisch-Serbischen Krieges die Ermordung von 33 bosnischen Kroaten nicht verhindert habe. Halilović wurde freigesprochen, der Fall Ademi 2005 an die kroatische Justiz überwiesen.

Im Oktober 2001 sprach die Berufungskammer des ICTY überraschend drei bosnische Kroaten frei, die im Januar 2000 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Haftstrafen von sechs bis zehn Jahren verurteilt worden waren; bei zwei weiteren Verurteilten reduzierte die Kammer die Haftstrafen um jeweils mehrere Jahre. Ihr Urteil begründete die Berufungskammer mit massiven Verfahrensfehlern: U. a. sei die Anklage zu pauschal und vage formuliert gewesen, das Beweismaterial sei nicht sorgfältig genug begutachtet worden, und die Zeugenaussagen, die zur Verurteilung geführt hatten, seien unzuverlässig und widersprüchlich gewesen.

Im Januar 2002 begann der erste Prozess im Zusammenhang mit der Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo; angeklagt war der ehemalige Generalmajor der bosnisch-serbischen Armee Stanislav Galić, dessen Einheit von 1992 bis 1994 die Stadt von den umliegenden Hügeln herab beschossen und dabei gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung unternommen hatte. Galić wurde im August 2003 zu 20 Jahren Gefängnis und in einem Berufungsverfahren im November 2006 zu lebenslanger Haft verurteilt. Ende 2007 wurde Dragomir Milosević, der Mitte 1994 Galić als Kommandant der um Sarajevo stationierten bosnisch-serbischen Einheiten abgelöst hatte, wegen der gleichen Verbrechen zu 33 Jahren Haft verurteilt.

Im Juli 2003 verhängte das Tribunal mit einer lebenslangen Haftstrafe erstmals das härteste Strafmaß. Verurteilt wurde der bosnische Serbe Milomir Stakić wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Stakić war als oberster Zivilbeamte der Stadt Prijedor nach Auffassung der Richter auch für drei Lager verantwortlich, in denen zu seiner Amtszeit 1992 Hunderte bosnische Muslime und Kroaten ermordet worden waren.

Im Februar 2003 erging vor dem Tribunal erstmals Anklage gegen drei Mitglieder der nach dem Kosovo-Krieg 1999 aufgelösten Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK), darunter als Hauptangeklagter der Politiker Fatmir Limaj, Fraktionssprecher der aus der UÇK hervorgegangenen Demokratischen Partei des Kosovo (PDK). Ihm wurde zur Last gelegt, von Mai 1998 bis Juli 1999 in einem Gefangenenlager im Kosovo die widerrechtliche Inhaftierung, Folterung und Ermordung serbischer und albanischer Zivilisten angeordnet zu haben. Limaj und ein Mitangeklagter wurden im November 2005 freigesprochen, der dritte Angeklagte wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. Im März 2005 klagte das ICTY den damals amtierenden Ministerpräsidenten des Kosovo, Ramush Haradinaj, während des Kosovo-Konflikts UÇK-Kommandant, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an; daraufhin legte Haradinaj sogleich sein Amt nieder und stellte sich freiwillig. Im März 2008 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen.

Noch vor dem Ende des Kosovo-Krieges, Anfang Juni 1999, hatten Juristen und Menschenrechtsorganisationen aus westlichen Staaten vor dem ICTY erste Klagen gegen die NATO wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht bzw., da das Tribunal nicht gegen Organisationen oder Staaten ermitteln kann, gegen eine Reihe führender Politiker aus den NATO-Staaten. Nach eingehenden Untersuchungen erklärte das Tribunal im Juni 2000, dass es kein Verfahren gegen die NATO bzw. Einzelpersonen aufnehmen werde. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass es keine Beweise dafür gäbe, dass die NATO mit Absicht Zivilisten und zivile Ziele angegriffen habe, dass sie somit nicht gegen das Völkerrecht verstoßen habe.

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