Multimedia aus Encarta

Leibeigenschaft im Mittelalter

Leibeigenschaft im Mittelalter
Leibeigene waren zumeist Bauern, die in einem durch Unfreiheit geprägten persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Leibherrn standen. Die Leibeigenen waren gegenüber ihrem Herrn zu Dienstleistungen bzw. Abgaben verpflichtet, genossen aber auch den Schutz ihres Herrn; und sie waren zumindest eingeschränkt rechts- und eigentumsfähig.
Culver Pictures
Erscheint in folgenden Artikeln:
Mittelalter; Leibeigenschaft; Millennium: 14. Jahrhundert; Feudalismus
* Nur für Abonnenten von MSN Encarta Premium. Jetzt anmelden
Encarta-Produkte
Encarta-Produkte

© 2008 Microsoft