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Zusammen mit Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß arbeitete Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller das so genannte Stabilitätsgesetz (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) aus; Ziele sollten die Stabilität des Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum sein. Am 8. Juni 1967 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Zwei Tage zuvor, am 6. Juni 1967, hatte Karl Schiller dem Bundestag die Grundprinzipien des Stabilitätsgesetzes dargelegt; als eines der wesentlichen nannte er die „soziale Symmetrie”, d. h. die Einbindung der gesellschaftlichen Gruppen in und ihre Verantwortung für die Gesamtgesellschaft.
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