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Im März 1872 musste sich August Bebel zusammen mit Wilhelm Liebknecht und Adolf Hepner vor dem Leipziger Schwurgericht wegen Hochverrats verantworten. In seiner Autobiographie Aus meinem Leben wirft Bebel bezeichnende Schlaglichter auf den Prozess und die beteiligten Personen.
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Es kann nicht meine Aufgabe sein, den Verlauf des Prozesses, der vierzehn Verhandlungstage in Anspruch nahm, in seinen Einzelheiten darzulegen. Das Anklagematerial bildete unsere gesamte agitatorische Tätigkeit in Vereinen, Versammlungen, Artikeln und Broschüren nebst einer Anzahl Briefe, die bei dem Braunschweiger Ausschuß gefunden worden waren. Außerdem wurde aber auch fast die ganze bis dahin in deutscher Sprache erschienene sozialistische Broschürenliteratur als belastend herangezogen, auch wenn wir an deren Verfasserschaft und Verbreitung gar nicht beteiligt waren, wie zum Beispiel bei dem „Kommunistischen Manifest”. Auch eine Broschüre des bürgerlichen Republikaners Karl Heinzen, betitelt „Ein europäischer Soldat an seine Kameraden”, mußte als Belastungsmaterial dienen, obgleich bis zur Prozeßverhandlung keiner von uns von der Existenz der Broschüre etwas wußte. Dieselbe war im Archiv des Parteiausschusses in einem Exemplar gefunden worden. Das Belastungsmaterial ließ also an Quantität nichts zu wünschen übrig, um so schlimmer stand es mit der Qualität, wie wir das wiederholt während der Verhandlungen hervorhoben. (…)
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Präsident des Schwurgerichts war ein Herr v. Mücke, Bezirksgerichtsdirektor in Bautzen. Herr v. Mücke war im Gegensatz zu seinem Namen ein herkulisch gebauter Mann, der Hände wie ein Fleischer und eine so niedere Stirn besaß, daß man sich erstaunt fragte, wo in jenem Kopf das Gehirn sitze. Offenbar hatte der Justizminister Abeken sich als Präsident des Schwurgerichts den beschränktesten Kopf ausgesucht, den es unter den Gerichtsdirektoren in Sachsen gab. Will man in einem politischen Prozeß um jeden Preis eine Verurteilung herbeiführen, so empfiehlt sich, als Leiter eines solchen entweder einen gewissenlosen Streber – ein solcher scheint zu jener Zeit in Sachsen nicht vorhanden gewesen zu sein – oder einen beschränkten Kopf auszuwählen, der sich leicht beeinflussen läßt. Herr v. Mücke war seiner Aufgabe in keiner Weise gewachsen, weder beherrschte er das sehr umfängliche Aktenmaterial, noch besaß er das Maß von Unparteilichkeit und Ruhe, das erste Voraussetzung für den Leiter einer solchen Verhandlung ist. Auch war ihm bis dahin offenbar der Sozialismus ein mit sieben Siegeln verschlossenes Buch. Es stimmte oft sehr heiter und blamierte ihn gründlich, wenn er über unsere Ausführungen ganz aufgeregt wurde, Sinn und Tragweite derselben nicht verstehen konnte und dann in die Rolle fiel, uns widerlegen zu wollen, wozu er ganz und gar unfähig war und auch kein Recht hatte. Man konnte ihn naiv bis zur Bewußtlosigkeit nennen.
Unsere Verteidigung hatten die Rechtsanwälte Otto und Bernhard Freytag übernommen, die bei ihnen in den besten Händen lag. Beide machten durch ihre Kreuz- und Querfragen dem Präsidenten, der diese Fragen oft nicht verstand oder ihre Tragweite nicht übersah, das Leben sauer. (…)
Die Verhandlungen waren für Leipzig eine Sensation. Tag für Tag war der geräumige Verhandlungssaal überfüllt mit Zuhörern aus allen Ständen. Mehrere Male waren auch der Justizminister und der Generalstaatsanwalt anwesend. Und da alle größeren Blätter Deutschlands ausführliche Berichte brachten und ihre Leser jetzt zum erstenmal zu hören bekamen, was der Sozialismus sei und was die Sozialisten erstrebten – soweit dies bei Zeitungsberichten möglich ist –, wirkten die Verhandlungen eminent agitatorisch. Dafür sorgten natürlich auch wir durch unsere Haltung, namentlich Liebknecht, der der eigentliche Führer des Prozesses wurde. An allerlei kleinen dramatischen Szenen fehlte es auch nicht. So wenn der Präsident durch ungeschickte Fragen und Bemerkungen von Liebknecht gehörig auf den Sand gesetzt wurde, oder ich bei der Frage, was ich zu dem „Kommunistischen Manifest” zu sagen habe, antwortete, ich sei damals, als dasselbe erschienen sei, kaum acht Jahre alt gewesen, oder Hepner wiederholt antworten mußte, er sei überhaupt noch nicht geboren gewesen, als dieses oder jenes Aktenstück erschien. (…)
Nach dem Schlußwort des Staatsanwaltes nahm noch einmal Otto Freytag das Wort, dagegen erklärte sein Bruder, daß, nachdem der Staatsanwalt auf seine Frage, worin „das bestimmte Unternehmen” bestehe, dessen er uns anklage, nicht geantwortet habe, er bei der eigentümlichen Disziplin, die in diesem Saale herrsche, auf weitere Auseinandersetzungen verzichte. Eine Erklärung, der wir uns anschlossen. So ging die Verhandlung einen Tag früher zu Ende als erwartet worden war. (…)
Nach mehr als zweieinhalbstündiger Beratung verkündeten die Geschworenen, daß sie Liebknecht und mich der Vorbereitung zum Hochverrat schuldig befunden, Hepner freigesprochen hätten. Der Staatsanwalt beantragte hierauf gegen uns eine Höchststrafe von zwei Jahren Festung, weil die Vorbereitungshandlungen noch entfernte gewesen seien, gegen Hepner beantragte er Freisprechung. Der Gerichtshof erkannte demgemäß gegen Liebknecht und mich unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft.
August Bebel: Aus meinem Leben. Bonn 1997, S. 358ff.
Erscheint in:
Bebel, August
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