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Kaiserbrief König Ludwigs II. von Bayern

Am 30. November 1870 forderte König Ludwig II. von Bayern in einem Schreiben, dem so genannten Kaiserbrief, die Fürsten und Freien Städte Deutschlands auf, dem König von Preußen als dem Präsidenten des im Entstehen begriffenen Deutschen Reiches die Kaiserwürde anzutragen. Von sich aus freilich richtete Ludwig II. dieses Ansinnen nicht an die deutschen Fürsten und Freien Städte; die Initiative (und teilweise auch die Formulierung des Schreibens) kam vielmehr von dem preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck, dem Architekten der deutschen Einigung, der sich für dieses Projekt mit Bayern bzw. dessen König das nach Preußen mächtigste Mitglied des künftigen Deutschen Reiches auserkoren hatte. Und Ludwig griff die Initiative nicht ungern auf, waren damit doch beträchtliche finanzielle Zuwendungen seitens Preußens verbunden.

Kaiserbrief König Ludwigs II. von Bayern

Hohenschwangau, 30. November 1870

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Die von Preußens Heldenkönige siegreich geführten deutschen Stämme, in Sprache und Sitte, Wissenschaft und Kunst seit Jahrhunderten vereint, feiern nunmehr auch eine Waffenbrüderschaft, welche von der Machtstellung eines geeinigten Deutschlands glänzendes Zeugnis gibt.

Beseelt von dem Streben, an dieser werdenden Einigung Deutschlands nach Kräften mitzuwirken, habe ich nicht gesäumt, deshalb mit dem Bundeskanzler-Amte des Norddeutschen Bundes in Verhandlungen zu treten. Dieselben sind jüngst in Versailles zum Abschlusse gediehen. Nach dem Beitritte Süddeutschlands zum deutschen Verfassungsbündnisse werden die Seiner Majestät dem Könige von Preußen übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe Mich zu deren Vereinigung in Einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Seine Majestät der König von Preußen im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausübt. In Würdigung der Wichtigkeit dieser Sache wende ich Mich an Euere etc. mit dem Vorschlage, in Gemeinschaft mit Mir bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Bundespräsidialrechte mit Führung des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde.

Es ist Mir ein erhebender Gedanke, daß Ich Mich durch Meine Stellung in Deutschland und durch die Geschichte Meines Landes berufen fühlen kann, zur Krönung des deutschen Einigungswerkes den ersten Schritt zu tun, und glaube Ich der freudigen Zustimmung Euerer etc. entgegen sehen zu dürfen.

Johannes Hohlfeld (Hg.): Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte von 1848 bis zur Gegenwart. Bd. I: Die Reichsgründung und das Zeitalter Bismarcks 1848-1890. Berlin o. J., S. 272ff.

Erscheint in:

Ludwig II. (von Bayern); Wilhelm I. (Deutsches Reich und Preußen)

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