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Wenige Wochen, nachdem Kaspar Hauser in Nürnberg aufgetaucht war, begab sich Anselm von Feuerbach, Präsident des Appellationsgerichts in Ansbach, aus „menschlichem und wissenschaftlichem Interesse” nach Nürnberg, „um diese in ihrer Art einzige Erscheinung zu beobachten”. Der Fall Kaspar Hauser ließ ihn nicht mehr los; mit tiefster Anteilnahme verfolgte er nun Schicksal und Entwicklung Kaspar Hausers. 1832 veröffentlichte Feuerbach seine Beobachtungen in dem Bericht Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen, in dem er – ungewöhnlich für seine Zeit – nicht so sehr die jahrelange Gefangenschaft Kaspar Hausers als vielmehr dessen völlige Isolation als das schlimmste Verbrechen, nämlich ein „Verbrechen am Seelenleben”, benennt. Im Folgenden ein Ausschnitt aus Feuerbachs Bericht.
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Wäre dem gemeinen Recht oder dem baierischen Strafgesetzbuche ein besonderes Verbrechen gegen die Geisteskräfte, oder, wie es richtiger zu bezeichnen wäre, ein Verbrechen am Seelenleben bekannt, so würde dieses, in der rechtlichen Beurtheilung, neben dem Verbrechen der Gefangenhaltung den ersten Rang einnehmen, vielmehr jenes in diesem, als dem schwereren, untergehen (von demselben absorbirt werden) müssen. Die Entziehung äußerer Freiheit, wiewohl an sich schon ein unersetzliches Übel, steht gleichwohl in keinem Vergleich mit der nicht zu berechnenden Summe unschätzbarer, unersetzlicher Güter, welche in jenem Raub an der Freiheit und durch die Art und Weise seiner Vollziehung, dem Unglücklichen theils gänzlich entzogen, theils für seine noch übrige Lebenszeit zerstört oder verkümmert worden sind, und wodurch nicht blos an dem Menschen in seiner äußeren leiblichen Erscheinung, sondern an seinem innersten Wesen, an seinem geistigen Dasein, an dem Heiligthum seiner vernünftigen Natur selbst der raubmörderische Frevel vollbracht worden ist. (...)
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Kaspar ist durch die während seiner Kindheit erlittene Einsperrung weder in Blödsinn, noch in Wahnsinn verfallen; er ist, wie wir in der Folge genauer erfahren werden, nach seiner Befreiung, aus dem Zustande der Thierheit herausgetreten und hat sich so weit entwickelt, daß er, mit gewissen Einschränkungen, als ein vernünftiger, verständiger, sittlicher und gesitteter Mensch überall gelten kann. Gleichwohl wird Niemand verkennen, daß es hauptsächlich der verbrecherische Eingriff in das Seelenleben dieses Menschen, der Frevel an seiner höhern geistigen Natur ist, welcher die empörendste Seite der an ihm verübten Handlung ausmacht. Das Unternehmen, einen Menschen durch künstliche Veranstaltung von der Natur und andern vernünftigen Wesen auszuschließen, ihn seiner menschlichen Bestimmung zu entrücken, ihm alle die geistigen Nahrungsstoffe zu entziehen, welche die Natur der menschlichen Seele zu ihrem Wachsen und Gedeihen, zu ihrer Erziehung, Entwickelung und Bildung angewiesen hat: solches Unternehmen ist, ohne alle Rücksicht auf seine Folgen, an und für sich schon der strafwürdigste Eingriff in des Menschen heiligstes, eigenstes Eigenthum, in die Freiheit und Bestimmung seiner Seele. Hiezu aber kommt vor Allem noch Dieses. Kaspar, während seiner Jugendzeit in thierischen Seelenschlaf versenkt, hat diesen ganzen großen und schönen Theil seines Lebens verlebt, ohne ihn gelebt zu haben. Er war während dieser Zeit einem Todten zu vergleichen; indem er seine Jugend verschlief, ist sie ihm vorübergegangen, ohne daß er sie gehabt hätte, weil er sich ihrer nicht bewußt werden konnte. Diese Lücke, welche die an ihm begangene Missethat in sein Leben gerissen, ist durch nichts mehr auszufüllen; die nicht verlebte Zeit nicht mehr zurückzuleben, die während seines Seelenschlafs ihm entflohene Jugend nicht mehr einzuholen. Wie lang er auch leben möge, er bleibt ewig ein Mensch ohne Kindheit und Jugend, ein monströses Wesen, das naturwidrig sein Leben erst in der Mitte des Lebens angefangen hat. Sofern ihm auf diese Weise seine ganze frühere Jugendzeit genommen worden, war er der Gegenstand eines – um mich so auszudrücken – partiellen Seelenmords.
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Anselm von Feuerbach, Georg Friedrich Daumer, Eduard Feuerbach: Kaspar Hauser. Ediert und mit Hintergrundberichten versehen von Johannes Mayer und Jeffrey M. Masson. Frankfurt/Main 1995, S. 39-41.
Erscheint in:
Hauser, Kaspar; Feuerbach, Paul Johann Anselm Ritter von
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