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Arbeitskraft, grundlegender Produktionsfaktor in der Wirtschaft. In der modernen Wirtschaftstheorie steht die Arbeitskraft gleichberechtigt neben den Betriebsmitteln und den Werkstoffen.
Die Arbeitskraft bezeichnet im klassischen nationalökonomischen Sinn das aktive, wertschaffende und messbare Element der Wirtschaft, das auf gleicher Stufe mit dem Kapital und dem Boden die Grundlage der Volkswirtschaft bildet. Adam Smith bezeichnete sie als Ursprung des Wohlstandes und Quelle des nationalen Reichtums. Der Arbeitende habe das Recht auf Eigentum an der eigenen Arbeit und ihrer Früchte. Obwohl die Arbeit in dieser naturrechtlichen Interpretation die natürliche Grundlage individuellen Eigentums ist und der Arbeitende allein über die Erträge seiner Arbeit verfügt, haben auf Grundlage der konventionellen Eigentumsformen auch die Personen, die Rechte daran besitzen, Anspruch auf einen Anteil am Gesamtertrag. Somit verteilen sich die wirtschaftlichen Erträge auf die oben genannten drei Faktoren Arbeit, Boden und Kapital.
Im Marx’schen Sinne ist die Arbeitskraft nur die Fähigkeit zur Arbeit, nicht aber die Arbeit selbst. Sie wird zur Ware durch die persönliche Freiheit des Arbeitenden, seine Arbeitskraft zu verkaufen, und durch die Freiheit des Eigentums. Denn der Arbeitende verkauft statt Waren, in denen sich seine Arbeit vergegenständlicht, die Arbeitkraft selbst. Sie hat nach Marx den Doppelcharakter, Tauschwert für den Verkäufer und Gebrauchswert für den Käufer zu sein.
In der heutigen Gesellschaft gilt die Arbeitskraft als Basis für die bürgerliche Existenz, Verlust führt zur Minderung der sozialen Reputation und zur Arbeitslosigkeit als Zustand gesellschaftlicher Ausgrenzung. In den Industriestaaten kommt zunehmend die Diskussion über die Relation zwischen bezahlter Erwerbstätigkeit und unentgeltlich geleisteter Arbeit wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten auf.