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| 2. | Methoden der Auslegung |
Ausgangspunkt einer jeden Auslegung ist der Wortlaut, also der Bereich des möglichen Wortsinns nach dem natürlichen Sprachgebrauch. Die Grenzen, die der Bedeutung eines Wortes zu ziehen sind, ergeben sich aus der grammatikalischen Auslegung bzw. der Semantik. Wenn der Gesetzgeber selbst eine Definition eines Begriffes vorgibt, muss diese Bedeutung auch verwendet werden.
Des Weiteren muss die Entstehungsgeschichte der Norm bei der Anwendung beachtet werden. Hat man also mehrere Deutungsmöglichkeiten, liegt die Frage nahe, welche Deutung der Regelungsabsicht des Gesetzgebers am besten entspricht (historische Auslegung). Hierzu zieht man die Gesetzesbegründungen des Parlaments heran.
Die systematische Auslegung fragt nach dem Bedeutungszusammenhang einer Norm und geht von der Einsicht aus, dass der einzelne Rechtssatz im Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung zu verstehen ist.
Schließlich muss man auch feststellen, was Sinn und Zweck einer Norm ist. Die Deutungsmöglichkeit, die diesem Sinn am besten entspricht, hat im Zweifel den Vorrang.