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Swapgeschäfte
1. Einleitung

Swapgeschäfte (englisch to swap: austauschen), außerbörsliche Geschäfte, die im Tausch von Zahlungsverpflichtungen zwischen zwei Vertragspartnern bestehen. Dabei können Zinsverbindlichkeiten (Zinsswap), Fremdwährungsbeträge (Währungsswap) oder auch beides (Zinsen und Währung) getauscht werden. Bei Swapgeschäften (kurz auch Swaps) nutzen die Vertragspartner Kostenvorteile, die sich aufgrund unterschiedlicher Märkte oder Bonitätseinschätzungen ergeben.

Der Begriff Swap stammt ursprünglich aus dem Devisenhandel und bezeichnet dort die Differenz zwischen dem Kassa- und Terminkurs einer Währung. Das im Devisenhandel übliche Devisenswapgeschäft ist im Prinzip eine Kombination aus Devisenkassa- und -termingeschäft (siehe Devisen).

2. Zins- und Währungsswaps

Zinsswaps (Interest Rate Swaps) dienen u. a. zur Absicherung von Geschäften gegen Zinsschwankungen, wobei feste gegen variable Zinsen auf einen bestimmten Kapitalbetrag getauscht werden, und zwar in einer Währung. Durch die Konstruktionen „Swap fix gegen variabel” bzw. „Swap variabel gegen fix” profitiert die jeweils andere Seite von steigenden bzw. sinkenden Marktzinsen. Der Vertragspartner mit festem Zinssatz tritt bei solchen Swapgeschäften als Käufer, der andere als Verkäufer auf. Von geringerer Bedeutung sind Basisswaps („Swap variabel gegen variabel”), bei denen Zinsen getauscht werden, die auf unterschiedlichen Basiswerten beruhen.

Anders als bei den Zinsswaps werden bei den Währungsswaps (Currency Swaps) neben den Zinsen auch die zugrunde liegenden Kapitalbeträge getauscht. Sowohl die Zins- als auch die Kapitalbeträge lauten dabei auf unterschiedlichen Währungen und werden zu dem bei Swapabschluss geltenden Devisen- bzw. Wechselkurs getauscht. Mit Währungsswaps lassen sich Vorteile nutzen, die sich etwa aus der unterschiedlichen Bonität und Stellung der Geschäftspartner im Markt ergeben.